DStV bei Fachgespräch zum Fremdbesitzverbot: Unabhängigkeit des Berufs muss Maßstab bleiben

© Büro MdB Fritz Güntzler Fachgespräch der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Der DStV hat sich im Rahmen eines Fachgesprächs der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klar für die Sicherung des Fremdbesitzverbots im Berufsrecht der Steuerberater ausgesprochen. Die gesetzlichen Regeln für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften müssen so ausgestaltet sein, dass der Einfluss berufsfremder Investoren nicht zu Lasten der unabhängigen Berufsausübung gehe.

Initiiert wurde das Fachgespräch vom Finanzpolitischen Sprecher und Vorsitzenden der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Fritz Güntzler. Er hatte mit Blick auf den aktuell vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Gesetzentwurf für ein Neuntes Steuerberatungsänderungsgesetz die berufsständischen Organisationen sowie Vertreter der Private-Equity-Branche eingeladen.

© Büro MdB Fritz Güntzler Fachgespräch der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Nach Ansicht des DStV ist der Gesetzentwurf geeignet, die Zielsetzung der unabhängigen Berufsausübung sicherzustellen. Die Beschränkung der Möglichkeiten von Kapitalbeteiligungen erfülle eine wichtige Funktion zum Schutz der Verbraucher, bei der Qualitätssicherung und bei der Sicherstellung einer funktionierenden Hilfeleistung in Steuersachen, so der DStV. Dies müsse umso mehr gelten, da Steuerberater im Gleichlauf zu den anwaltlichen Regelungen ebenfalls qua Gesetz als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege agieren (vgl. § 32 Abs. 2 StBerG).

In jüngerer Zeit argumentieren Befürworter einer Lockerung des Fremdbesitzverbots häufig mit den finanziellen Notwendigkeiten zur Bewältigung der digitalen Transformation in den Kanzleien. Der DStV ist überzeugt, dass der Berufsstand diese Transformation grundsätzlich ohne berufsfremde Geldgeber als Gesellschafter bewältigen kann. Denn die wenigsten Kanzleien benötigen in der Praxis völlig eigenständige digitale Lösungen. Sie können vielmehr auf branchenerfahrene IT-Dienstleister wie die DATEV eG als berufsständische Genossenschaft und viele weitere Anbieter zurückgreifen. Diese entwickeln bereits seit vielen Jahren zukunftsfähige Lösungen, die Steuerberatungskanzleien jeder Größenordnung befähigen, passgenaue Beratungsleistungen für ihren Mandantenkreis anzubieten. Wer darüber hinaus nach individuellen Lösungen strebe, könne nach Ansicht des DStV bereits heute außerhalb der Berufsausübungsgesellschaft kreative IT-Lösungen entwickeln und dem Berufsstand zugänglich machen.

Für den DStV nahm der Leiter des Referats Recht und Berufsrecht, RA Christian Michel, an dem Fachgespräch teil. Der DStV wird sich berufspolitisch auch weiterhin für die Sicherung der Unabhängigkeit des steuerberatenden Berufs stark machen. Die vollständige DStV-Stellungnahme R01/2025 zum Entwurf eines Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes ist über die DStV-Webseite abrufbar.

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