DStV fordert Stärkung beruflicher Aus- und Weiterbildung in der EU
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Fachkräftemangel, Digitalisierung und steigender Qualifikationsbedarf: Darum unterstützt der DStV die anstehende EU-Strategie für eine bessere berufliche Aus- und Weiterbildung. Derzeit behindern fragwürdige Rechtsvorgaben jedoch die praktische Durchführung einer zeitgemäßen Weiterbildung.
In kaum einem Arbeitsbereich ist das Erfordernis beruflicher Weiterbildung so hoch wie in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Deshalb unterstützt der DStV (Deutscher Steuerberaterverband e.V.) die anstehende EU-Strategie zur Stärkung beruflicher Aus- und Weiterbildung. Im Konsultationsverfahren der EU-Kommission hat er seine Stellungnahme mit insgesamt sechs Forderungen eingereicht. Eine der Forderungen ist der konsequente Abbau weiterbildungshemmender Regelungen. Nachfolgend drei Beispiele, die den dringenden Handlungsbedarf belegen.
Rechtssichere Weiterbildung: Sozialversicherungspflicht für Honorarkräfte
In Deutschland herrscht Unsicherheit, ob Referenten auf Honorarbasis als Selbstständige oder Beschäftigte gelten. Die derzeitige strenge Praxis erschwert auch den Bildungsträgern für den Berufsstand die Planung. Im Hinblick auf das rückwirkende Risiko zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen müssen teils erhebliche Mehrkosten einkalkuliert werden. Für eine Förderung der Weiterbildung braucht es eine dauerhafte, weiterbildungsfreundliche, rechtssichere und bürokratiearme Regelung.
Fernunterrichtsgesetz: Hemmnis für digitale Bildung
Online-Seminare sind längst Standard in der beruflichen Weiterbildung der beratenden und prüfenden Berufe. Dennoch müssen Bildungsträger in Deutschland die zusätzliche Bereitstellung digitaler Aufzeichnungen durch die Zentralstelle für Fernunterricht genehmigen lassen. Die unklaren und veralteten Kriterien des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) führen dazu, dass eine Vielzahl digitaler Angebote unter das bürokratische Zulassungsverfahren fallen. Dies blockiert moderne Lernangebote und ist ein Beispiel für dringend abzuschaffende Altlasten.
Umsatzsteuer: Optionsrecht für Bildungsträger einführen
Die gegenwärtige Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen kann bei gewerblichen Anbietern zu Wettbewerbsnachteilen führen. Da kein Vorsteuerabzug möglich ist, können sich Weiterbildungsangebote unnötig verteuern – ein Ergebnis, das dem eigentlichen Zweck der Befreiung von der Umsatzsteuer widerspricht. Der DStV fordert daher ein echtes unionsrechtliches Optionsrecht, mit dem Bildungsträger selbst wählen können, ob sie umsatzsteuerpflichtig sein wollen, um ihre Vorsteuer geltend zu machen. Dies würde Preise senken und die Weiterbildungslandschaft deutlich stärken.
Forderung des DStV an die EU-Kommission
Für eine zukunftsfähige EU-Bildungsstrategie müssen veraltete und fortbildungshemmende Regelungen identifiziert, Modernisierungsprozesse aktiv eingefordert und digitale Lernformate strukturell gefördert werden. So lässt sich die Attraktivität der beruflichen Bildung dauerhaft sichern und zugleich der Wirtschaftsstandort Europa stärken.
Die Stellungnahme des DStV mit allen Forderungen zur EU-Strategie für Aus- und Weiterbildung ist auf der Homepage zu finden.