Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten

© Bildnachweis: Adobe Stock (Word Press Foto)

Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten überarbeitet. Die Umsetzung der geplanten Dokumentationspflichten dürfte sich in der Praxis jedoch nach wie vor mitunter als schwierig gestalten.

Bereits im Sommer 2022 hatte das BMF ein erstes Entwurfsschreiben zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token vorgelegt. Der DStV hatte dem BMF daraufhin seine Anregungen in der DStV-Stellungnahme S 15/22 mitgeteilt.

Nunmehr liegt ein überarbeitetes Ergänzungsschreiben auf dem Tisch, zu dem sich der DStV ebenfalls via DStV-Stellungnahme S 06/24 geäußert hat. Themenpunkte sind u.a.:

Verzwickt: Erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten

Dem aktuellen BMF-Entwurf ist zu entnehmen, dass eine erweiterte Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen „insbesondere den regelmäßigen Abruf bestehender Transaktionsübersichten“ umfasst. Zugleich weist das BMF an früherer Stelle daraufhin, dass „bei einigen Anbietern … die Möglichkeit des Abrufs der Transaktionsübersichten zeitlich beschränkt [ist], sodass die Nutzerinnen und Nutzer auf einen rechtzeitigen Abruf achten müssen.“

Kniffelig wird es, wenn Steuerpflichtige bspw. wegen Insolvenz oder „Verbots“ einer Exchange nicht mehr an die gespeicherten Daten kommen. Auch für den Fall, dass tatsächlich Datensätze seitens des Anbieters bereitgestellt werden, ist zu berücksichtigen, dass diese häufig fehlerhaft sind. Allein die Erfüllung dieser Anforderungen dürfte einige Steuerpflichtige damit künftig in verzwickte Situationen bringen.

Schwitzig: Tauschzeitpunkt statt Tageskurse?

Auch Steuerpflichtige, die Kryptowerte im Privatvermögen halten, könnten zukünftig ins Schwitzen geraten. Ein Grund hierfür: Im Fall des Tauschs einer virtuellen Währung und sonstiger Token soll künftig der Marktkurs im Tauschzeitpunkt anzusetzen sein. Allerdings ist die Möglichkeit, Kurse – bspw. über die im Entwurfsschreiben mehrfach angeführte Plattform coinmarketcap – im 5-Minuten-Takt abzufragen, entfallen.

Selbst Unternehmen können für Lieferungen oder sonstige Leistungen in Fremdwährungen auf die vom BMF bereitgestellten, monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse zurückgreifen, was den bürokratischen Aufwand reduziert. Entsprechend sollte nach Sicht des DStV auch im Privatvermögen eine praktikablere Lösung gefunden werden.

Schlagworte

Das könnte Sie auch interessieren

  • 31.07.2025
    Bewährter Kontakt, neue Themen: DStV-Präsident im Gespräch mit BMF-Spitze

    Im politischen Berlin steht der neuen Koalition ein intensiver, gesetzgeberischer Herbst bevor. Zeit für einen steuerpolitischen Austausch. Dabei traf DStV-Präsident StB Torsten Lüth auf gut bekannte Ansprechpartner. Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger kehrt zurück aus dem Bundesministerium für...

    Mehr lesen
  • 18.07.2025
    Was ist Aufwand, was Investition? Der neue BMF-Entwurf im Blick

    Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben genau unter die Lupe genommen. Er begrüßt die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze. An einigen Stellen sollte noch nachjustiert werden. Modernisieren, sanieren, renovieren – aber was ist steuerlich was? Bei der Instandsetzung und Modernisierung von...

    Mehr lesen
  • 09.12.2024
    BMF-Abteilungsleiter Dr. Weith bei DStV-Vorstands- und Geschäftsführer-Konferenz

    In politisch stürmischen Zeiten nahm der Gast an der Herbstsitzung des DStV-Gremiums Mitte November teil. Er gab den Teilnehmern einen Einblick in die Arbeit des BMF, das trotz des Regierungsbruchs die Themen voranbringt. Dr. Nils Weith, Leiter der BMF-Steuerabteilung, und StB Torsten Lüth,...

    Mehr lesen