DStV zum KoaVertrag: Arbeitstage- und Pendlerpauschale

© Thomas Ecke

Steuervereinfachung durch Typisierung, Vereinfachungen und Pauschalierungen: dafür wollen sich die Koalitionspartner einsetzen. Und hierbei auch die Einführung einer Arbeitstagepauschale prüfen. Der DStV begrüßt diesen Vorstoß sehr.

Die Pläne sind teils allgemein, teils schon sehr klar: Während die Koalitionäre eine Arbeitstagepauschale zur Zusammenfassung der Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „prüfen“ wollen, werden sie bei der Pendlerpauschale konkret. Zum 01.01.2026 „wird“ diese Pauschale ab dem ersten Kilometer dauerhaft auf 38 Cent erhöht, wie der Koalitionsvertrag ausführt.

DStV Forderung aufgegriffen
Die Überlegungen zur Arbeitstagepauschale begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sehr. Bereits im Rahmen seiner Forderungen zur Bundestagswahl 2025 hatte er angeregt, eine Arbeitstagepauschale einzuführen, um das häusliche Arbeiten und die Fahrtwege steuerlich zu berücksichtigen (vgl. DStV-Info vom 17.12.2024). Diese Forderung knüpfte an die Überlegungen der BMF-Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ an, die hierin ebenfalls gute Anknüpfungspunkte zur Steuervereinfachung sieht (vgl. DStV-Info vom 16.07.2024).

Der Ansatz: Pauschalieren statt kleinteiliger Ermittlung der Werbungskosten
Die Idee der Expertenkommission: Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Home-Office und das häusliche Arbeitszimmer werden in einer Pauschale mit fixem Euro-Betrag pro Arbeitstag abgegolten. Auf die Unterscheidung zwischen den Kategorien „häusliches Arbeitszimmer“ und „Home-Office“ soll verzichtet werden. Der Vorteil: der Kontrollaufwand für die Finanzverwaltung fällt hier weg und die Steuerpflichtigen müssen weniger dokumentieren. Damit die Pauschalierung Fernpendler nicht zu sehr benachteiligt, sollen sie die gefahrenen Kilometer, die nicht über die Arbeitstagepauschale abgedeckt sind, mit einer fixen Cent-Pauschale/km geltend machen können.

Arbeitstagepauschale = Vereinfachung des Steuerrechts
Für StB Torsten Lüth, DStV-Präsident, steht fest: „Eine Arbeitstagepauschale für häusliches Arbeiten und die Fahrten zur Arbeit würde eine spürbare Vereinfachung darstellen - für die Steuerpflichtigen, die Finanzverwaltung und die steuerlichen Berater. Die Veranlagungsfälle könnten reduziert werden. Fernpendler dürfen hierdurch allerdings nicht benachteiligt werden.“

Das könnte Sie auch interessieren

  • 19.06.2025
    DStV zum KoaVertrag: Beschleunigung bei den Corona-Wirtschaftshilfen

    Der Koalitionsvertrag 2025 trifft konkrete Festlegungen zu den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Überprüfungen der ausgezahlten Hilfen sollen zeitnah abgeschlossen werden, um Verwaltung und Wirtschaft zu entlasten. Der DStV unterstützt diese klare Zielvorgabe der...

    Mehr lesen
  • 17.06.2025
    DStV zum KoaVertrag: Reform des Statusfeststellungsverfahrens

    Das Statusfeststellungsverfahren bei der Dt. Rentenversicherung soll Klarheit schaffen, ob im Einzelfall ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag die Reform des Verfahrens auf die Fahne geschrieben. Selbstständige...

    Mehr lesen
  • 12.06.2025
    DStV zum KoaVertrag: Einführung einer Registrierkassenpflicht

    Der Koalitionsvertrag sieht für bestimmte Unternehmen eine verpflichtende Nutzung von Registrierkassen vor. An anderer Stelle weisen die Koalitionäre auf eine Evaluierung der bestehenden Pflichten hin, um im Anschluss daran weitere Maßnahmen zu ergreifen. Der DStV unterstützt das Ziel,...

    Mehr lesen