Umsatzsteuer im Fokus: DStV-Präsident mit BMF-Abteilungsleiter im Gespräch

© v.l.: DStV-Präsident StB Torsten Lüth, BMF-Abteilungsleiter MD Dr. Armin Rolfink, Bildnachweis: DStV

Die Abteilung für Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern des BMF hat seit Mitte Januar einen neuen Leiter – MD Dr. Armin Rolfink. DStV-Präsident Steuerberater Torsten Lüth nutzte das persönliche Kennenlernen, um mit ihm aktuelle umsatzsteuerliche Herausforderungen zu besprechen, darunter die Einführung der eRechnung für inländische B2B-Umsätze.

Umsatzsteuerinteressierte kommen aktuell nicht an dem Thema „elektronische Rechnung (eRechnung) für inländische B2B-Umsätze“ vorbei. Lüth und Rolfink waren sich einig, dass eine zügige Einführung sämtlichen Betroffenen zugutekommt. Dennoch braucht die Implementierung eine sorgfältige Planung. Ein Kuddelmuddel, wie beim Kassengesetz hilft schließlich niemandem, wie Lüth betonte. Um auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei dem Projekt abzuholen, regte Lüth an, den Start ggf. um ein Jahr zu verschieben.

Auch mögliche bürokratische Entlastungen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer waren Gesprächsthema. Insbesondere, da nach dem eingeführten Nullsteuersatz für die Lieferung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vermehrt Betreiber solcher Anlagen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen dürften. Lüth regte - wie seit letztem Sommer - an, auf die jährlich abzugebende Umsatzsteuerjahreserklärung zu verzichten. Rolfink zeigte eine gewisse Sympathie für den Vorstoß – nicht nur in Bezug auf PV-Anlagenbetreiber.

Für das BMF nahmen außerdem BMF-Unterabteilungsleiterin MDgin Koszinowski, BMF-Referatsleiterin MRin Dr. Grün sowie BMF-Referatsleiter RD Bläsing an dem Austausch teil. DStV-Präsident Lüth begleiteten DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein sowie DStV-Referatsleiterin für Steuerrecht Daniela Ebert, LL.M.

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