Zum 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt sein. Das gilt auch für den Internetauftritt der Kanzleien. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben ein Muster bereitgestellt, das bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Datenschutzerklärung auf der Kanzleiwebseite hilft. Das Muster ist auf der
Seit dem 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt werden. Zur weiteren Unterstützung in der Praxis haben der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ein Muster bereitgestellt, das bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Datenschutzhinweise von Steuerberatungskanzleien an ihre Mandanten hilft. Die Informationspflicht
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