03.03.2015, Kategorie Archiv

Möglicher Änderungsbedarf beim Mindestlohn: DStV beim Parlamentskreis Mittelstand

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussionen zu möglichen Korrekturen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat am 2.3.2015 der Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen eines Fachgesprächs Vertreter von Unternehmen und Verbänden zu einem Meinungsaustausch in das Berliner Reichstagsgebäude eingeladen. Neben dem PKM-Vorsitzenden, Christian Freiherr von Stetten, MdB, der die Veranstaltung leitete, standen den anwesenden Branchenvertretern als weitere Gesprächspartner auf dem Podium die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner, MdL, sowie Dr. Reinhard Göhner, Mitglied der Mindestlohnkommission, Karl Schiewerling, MdB, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion und Max Straubinger, MdB, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Dt. Bundestag, zur Verfügung. Einen Schwerpunkt der Diskussion bildete die Forderung der Branchenvertreter nach einer Korrektur der gesetzlichen Regelungen zu den besonderen Aufzeichnungspflichten. Unverhältnismäßig sei hier insbesondere, dass aufgrund der derzeitigen Entgeltgrenze von 2.958 Euro auch höher bezahlte technische und kaufmännische Angestellte den Aufzeichnungspflichten unterliegen. Außerdem seien Änderungen im Bereich der Auftraggeberhaftung in Form einer verschuldensabhängigen Betrachtung erforderlich. Die jetzige Regelung sei lebensfremd und berge kaum kalkulierbare Risiken für die Auftraggeber. Schließlich seien Klarstellungen in Bezug auf die Einbeziehung sonstiger Leistungen bei der Berechnung des Mindestlohns sowie bei den Regelungen für Praktikanten erforderlich. In seinem Schlusswort wies der stellvertretende PKM-Vorsitzende, Dr. Hans Michelbach, MdB, auf den Beschluss des Koalitionsausschusses hin, bis April dieses Jahres eine Bestandsaufnahme aller praktischen Probleme bei den Mindestlohnregelungen vorzunehmen und sodann über den möglichen Änderungsbedarf zu entscheiden. Insoweit seien die ausführlichen Schilderungen aus der Praxis und die Anpassungsvorschläge der verschiedenen Branchenvertreter äußerst hilfreich. Für den DStV nahm Berufsrechtsreferent RA Christian Michel an der Veranstaltung teil. Der DStV hatte in zwei Eingaben (R 01/15 und R 02/15) Aspekte vorgestellt, die aus Sicht der steuerberatenden und prüfenden Berufe Klarstellungen im MiLoG wünschenswert erscheinen lassen. Sie sind über die DStV-Homepage abrufbar. Stand: 3.3.2015


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