18.01.2016, Kategorie Archiv Europa

Binnenmarktstrategie der EU-Kommission: DStV fordert, Verbraucherschutz und Qualität bei der Weiterentwicklung des Binnenmarktes zu berücksichtigen

Die Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission legt die Schwerpunkte des Vorgehens der Kommission im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Binnenmarkts der kommenden Jahre fest. Im Mittelpunkt stehen dabei einheitliche Regeln für die „sharing economy“, das Wachstum von KMU und Start-ups sowie die Stärkung des Binnenmarkts für Dienstleistungen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nimmt in seiner Stellungnahme E 2/16 zu den Vorhaben der Kommission kritisch Stellung. Ausgeglichene Entwicklung der sharing economy Positiv bewertet der DStV die Vorhaben zu einer ausgeglichenen Entwicklung der partizipativen Wirtschaft. Sicherheitsrelevante und verbraucherschützende Mechanismen sollten auch für die sharing economy gelten, um diese nicht gegenüber den übrigen Anbietern zu bevorteilen. Insbesondere kritisiert der DStV, dass unter Umständen in diesem Wirtschaftszweig gewerbliche Anbieter Dienstleistungen als Privatpersonen erbringen und somit bestehende gesetzliche Regeln umgehen sowie Steuern vermeiden und bietet zur Wahrung der Steuergerechtigkeit bei der Beseitigung dieser Probleme seine Unterstützung an. Wachstum von KMUs und Start-ups fördern Dem Vorhaben einer Vereinfachung des europäischen Mehrwertsteuersystems steht der DStV aufgeschlossen gegenüber. Die Fälle der Registrierung von Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke in anderen Mitgliedsstaaten müssten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die Arbeiten zur Schaffung einer Kapitalmarktunion laufen bereits. Der DStV steht auch diesem Projekt positiv gegenüber, fordert aber, wie schon in seiner Stellungnahme E 02/15 vom 13.4.2015, dass kein europaweit einheitliches Rechnungslegungssystem eingeführt wird, da hieraus administrative Mehrbelastungen für KMUs resultieren werden. Die Einführung einer europäischen Einpersonengesellschaft sieht der DStV weiterhin kritisch. Gründe hierfür sind die bereits in der Stellungnahme E 01/15 vom 12.2.2015 angeführten Regelungen zum Gründungsverfahren, zum Satzungs- und Verwaltungssitz sowie der Kapital- und Ausschüttungsregeln, die zu einer erheblichen Unsicherheit im Rechtsverkehr führen würden. Binnenmarkt für Dienstleistungen umsetzen Bei dem Vorhaben, den Binnenmarkt für Dienstleistungen in der Praxis umzusetzen, sind nach Ansicht des DStV einige Annahmen der EU-Kommission unzutreffend bzw. nicht ausgewogen. Dies betrifft unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung reglementierter Berufe. Die Steuerberater, zusammen mit den anderen freien Berufen, entwickeln sich bei Faktoren wie Anzahl der Selbständigen, der Angestellten, der Auszubildenden und der Wirtschaftsleistung überdurchschnittlich, was gegen die These der Kommission spricht, Regulierung behindere das Wirtschaftswachstum. Weiterhin fordert der DStV die EU-Kommission dazu auf, den Verbraucherschutz und die Dienstleistungsqualität in die Betrachtung einzubeziehen. Eine rein auf wirtschaftliche Chancen abstellende Deregulierungsdebatte führe zu falschen Resultaten und stelle die Verbraucher im Endeffekt schlechter. Der DStV erläutert daher an Beispielen, wie die verschiedenen berufsrechtlichen Regeln zum Verbraucherschutz und zur Dienstleistungsqualität beitragen, den Staat finanziell entlasten und die Verfügbarkeit von Steuerberatungsleistungen erhöhen. Die Stellungnahme kann unter E 02/16 abgerufen werden, die Binnenmarktstrategie und Begleitinformationen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission. Stand: 18.1.2016


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