DStV bezieht Stellung zu neuen Vorschlägen der EU-Kommission

© Bildnachweis Adobe Stock

Die Vorschläge der EU-Kommission zu neuen Regelungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen, zur Verlängerung der Frist für das sog. Reverse-Charge-Verfahren und für ein einheitliches Zugangsportal von Unternehmensinformationen sind veröffentlicht. Fristgemäß reichte der DStV hierzu seine Stellungnahmen ein.

Unter dem Gesichtspunkt des „better law making“ der EU können Interessenträger zeitnah Rückmeldungen zu Legislativvorschlägen der EU-Kommission einreichen. Fristgerecht hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) deshalb zu den nachfolgend aufgeführten EU-Initiativen Stellung bezogen:

In Bezug auf den Richtlinienvorschlag zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen (2021/0434 (CNS)) fordert der DStV eine Entlastung des Berufsstands durch eine Beschränkung des Anwendungsbereichs. Zudem bedauert der DStV, dass vor Veröffentlichung des Richtlinienvorschlags keine Bewertung der bereits umgesetzten Gesetzgebung erfolgte. Dies hätte zu einem besseren Gleichgewicht zwischen dem Ziel der Bekämpfung missbräuchlicher Steuervermeidung und Steuerflucht einerseits und einer unbürokratischen und unternehmensfreundlichen Gesetzgebung andererseits beitragen können.

In seiner Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag bezüglich der Verlängerung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bis zum 31.12.2025 (2022/0027 (CNS)) empfiehlt der DStV aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Reverse-Charge-Verfahren eine unbefristete Verlängerung zu verabschieden. Zudem soll eine Erweiterung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf andere Bereiche die effektive Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug ermöglichen und zusätzliches Wirtschaftswachstum durch den Abbau von Hindernissen im EU- Binnenmarkt schaffen.

Schließlich setzt sich der DStV in seiner Stellungnahme zur geplanten Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für Unternehmensinformationen (COM(2021)723) dafür ein, den Berufsstand als Bevollmächtigten zu benennen.

Das könnte Sie auch interessieren

  • 12.11.2025
    Entwicklung der Mehrwertsteuer – Planspiele der EU-Kommission

    Die EU-Kommission will die Mehrwertsteuer fortentwickeln. Unter anderem soll dabei der Aspekt der Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden. Die German Tax Advisers fordern zudem für berufliche Bildungseinrichtungen ein Optionsmodell bei der Befreiung von der Mehrwertsteuer. A. Die...

    Mehr lesen
  • 06.11.2024
    DStV begrüßt Einigung über Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

    Der Rat der EU hat sich über das lange verhandelte Gesetzespaket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter geeinigt. Durch die Einigung können die ausgehandelten Fristen zur Einführung der rechtlichen Neuerungen gehalten werden. Der DStV begrüßt die damit erzielte Rechtssicherheit. Auf der...

    Mehr lesen
  • 08.12.2022
    EU-Kommission präsentiert Vorschlag zu E-Invoicing

    Die EU-Kommission trägt dem digitalen Wandel Rechnung und stellt ihren Vorschlag zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems vor. Insbesondere will sie einheitliche digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende Rechnungen. Digitale Meldepflichten Mit dem Vorschlag für gemeinsame...

    Mehr lesen