Aktivrente, Kasse, Grunderwerbsteuer: DStV bei BMF-Steuerabteilungsleiterin

© DStV MDin Anette Wagner (Leiterin BMF-Steuerabteilung), StB Torsten Lüth (DStV-Präsident)

2026 ist steuerlich einiges zu erwarten. In wertschätzender und von Verständnis geprägter Atmosphäre gingen MDin Anette Wagner, Leiterin der BMF-Steuerabteilung, und DStV-Präsident StB Torsten Lüth frühzeitig in medias res. Die Anliegen von Lüth: Praktikabilität und Rechtssicherheit.

Die Aktivrente ist in der Beratungspraxis angekommen. Lüth unterstützte deren Zielrichtung zwar grundsätzlich, monierte aber das Gesetzgebungsverfahren. Die Verbände erhielten vom BMF nur 27 Stunden, um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abzugeben. Dies vermittle den Eindruck, dass der Gesetzgeber kein Interesse an einer fundierten Einschätzung der Praxis habe - so Lüth. Er drang eindringlich darauf, dass sich dies in 2026 ändern muss. Umso wichtiger sei es, dass die vom BMF in Aussicht gestellten FAQ zur Aktivrente zeitnah veröffentlicht und die Fragen des DStV geklärt würden (DStV-Info vom 12.01.2026).

Rund um die Kasse
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD enthält drei Neuerungen im Kontext von Kasse und Zahlungsverkehr:
• eine Registrierkassenpflicht ab 01.01.2027 bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro,
• die Abschaffung der Belegausgabepflicht,
• eine Pflicht für eine digitale Zahlungsoption.
Diese Planungen flankierend veröffentlichte das BMF Anfang 2026 den Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

Lüth betonte, dass der DStV die drei von der Koalition geplanten Maßnahmen als Paket verstehe. So müsse der Gesetzgeber die Bonpflicht zwingend abschaffen, wenn er die Registrierkassenpflicht und die Pflicht für eine digitale Zahlungsoption einführt. Dies sei ein Gebot der Verhältnismäßigkeit: Der BMF-Evaluationsbericht zeige, dass die Belegausgabepflicht bei den Unternehmen viel höhere Kosten verursache, als es im Gesetzgebungsverfahren geschätzt worden sei.

Der DStV-Präsident gab darüber hinaus zu bedenken, dass der Evaluationsbericht den Mehrwert einer Registrierkassenpflicht offen lasse. Um die Praxis nicht zu überfordern, müsse es daher begründete Ausnahmen geben. Zudem müsse der Gesetzgeber die Umsatzgrenze praktikabel ausgestalten. Darüber hinaus zeige sich, dass der Markt noch keine Kassen anbiete, die E-Rechnungs-tauglich sind. So bestehe das Risiko, dass mit der E-Rechnungspflicht für alle ab 2028 eine weitere neue Registrierkasse angeschafft werden muss. Dies würde insbesondere kleine Unternehmen über Gebühr belasten. Der DStV erwarte hier vom BMF eine angemessene Übergangsregelung.

Frühzeitig Rechtssicherheit
Der Regierungsentwurf des Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes (BR-Drs. 40/26) enthält zwei Neuerungen im Grunderwerbsteuergesetz: eine Verlängerung der Anzeigepflicht und die Vermeidung von doppelter Grunderwerbsteuer bei „Signing“ und „Closing“. Der DStV hatte dies im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2025 angeregt (DStV-Info vom 12.11.2025). Daher begrüßt er diese Entwicklung, sieht aber weiteren Reformbedarf.

Offen ist, was für die Steuervergünstigungen für Immobilientransaktionen bei Personengesellschaften nach Auslaufen der Übergangsregelung (Ende 2026) gilt. Lüth warb dafür, diese Frage frühzeitig in 2026 zu klären. Die kleinen und mittleren Kanzleien sowie Unternehmen bräuchten gerade in diesen wirtschaftlich belastenden Zeiten Planungssicherheit.

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