Neue Köpfe, neue Impulse: DStV-Steuerrechtsausschuss startet unter neuer Leitung
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DStV-Steuerrechtsausschusses am 25.11.2025 in Berlin
In seiner ersten Sitzung unter der Leitung von DStV-Vizepräsident und LSWB-Präsident WP Dipl.-Betriebsw. (FH) Stefan Dreßler kam das Gremium am 25.11.2025 in Berlin zusammen. Es standen zahlreiche aktuelle steuerrechtliche Themen auf der Agenda.
Drei neue Mitglieder verstärken das Gremium
Mit StB Dipl.-Kfm. Sebastian Zeng, Präsident des Steuerberaterverbands Thüringen, StB LL.M. Lars Holger Tilgner, Schatzmeister des Steuerberaterverbands Baden-Württemberg (DSTV-BW), und StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Gärtner vom Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt begrüßte der Ausschuss drei neue engagierte Mitglieder. Gemeinsam mit den weiterhin aktiven Ausschussmitgliedern
- StB/WP Dipl.-Ök. Hans-Joachim Kraatz, Präsident des Steuerberaterverbands Sachsen,
- StB/RA Markus Deutsch, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, und
- StB Dipl.-Ök. Ulf Knorr, Präsidiumsmitglied des Steuerberaterverbands Mecklenburg-Vorpommern,
bildet das Gremium damit eine starke Basis für die anstehenden steuerrechtlichen Themen.
Am Puls der Zeit
Nach ersten organisatorischen Weichenstellungen begann der Ausschuss unmittelbar mit dem fachlichen Austausch. Ein zentrales Thema bildete darin der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (BT-Drs. 21/1974), zu dem sich der DStV bereits in seiner Stellungnahme S 09/25 und als Sachverständiger in der Anhörung des Deutschen Bundestags ausführlich geäußert hatte (DStV-Information vom 12.11.2025). Im Fokus der Ausschussberatungen standen etwa die im Gesetzentwurf vorgesehenen Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Diese sah er positiv – gerade für kleine Vereine. Besonders kritisch bewertete der Ausschuss den vom Bundesrat geforderten Verzicht auf eine Anhörung der Beteiligten in Fällen der Datenübermittlung durch Dritte (§ 91 AO). Da diese Daten regelmäßig erheblichen Einfluss auf die Steuerfestsetzung haben, hielt er eine Schwächung der Rechte der Steuerpflichtigen in diesem Punkt für nicht vertretbar. Der Finanzausschuss des Bundestags griff die Forderung des Bundesrats leider dennoch auf (vgl. BT-Drs. 21/3104). Am 04.12.2025 verabschiedete das Parlament den Gesetzentwurf.
Weitere Kernthemen
Für Gesprächsstoff sorgten u.a. die Zukunft der Erbschaftsteuer, das Aktivrentengesetz, Entwicklungen im Bereich der digitalen Steuerbescheide, der aktuelle Stand zur E-Rechnung sowie verschiedene praxisrelevante Fragestellungen aus dem Berufsalltag.
Das DStV-Team, bestehend aus DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein und den DStV-ReferatsleiterInnen für Steuerrecht StBin Dipl.-Vw. Dr. Franziska Hoffmann, StBin Dipl.-Hdl. Vicky Johrden und Dipl. Wirt.-Jur. (FH) Henry Scheel, begleitete den konstruktiven Austausch und dankt für den gelungenen Auftakt!