DStV fordert: Steuerberater von Meldepflichten befreien
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In seiner Stellungnahme zur Neufassung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden (DAC) fordert der DStV ein deutlich mutigeres Vorgehen der EU-Kommission. Die Befreiung von der Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung wäre eine echte Entlastung für den Berufsstand. Zugleich würde die EU-Kommission ihr Versprechen wahr machen, Berichtspflichten abzubauen.
Steuerberater von der Meldepflicht befreien, Berufsgeheimnis stärken, neue Berichtspflichten verhindern: Mit seiner Stellungnahme zur Neufassung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich (2011/16/EU) bekräftigt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) seine Kritik an den bestehenden Meldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen. (§§ 137 d ff. AO).
In seiner Stellungnahme bemängelt der DStV, dass keine belastbaren Daten zu erzielten Steuermehreinnahmen aufgrund der Meldungen vorliegen. Auch wurden die anfallenden Kosten der Meldepflichten für Intermediäre, wie Steuerberater, nicht ausreichend ermittelt. Es muss deshalb bezweifelt werden, dass die Meldepflichten wirtschaftlich überhaupt sinnvoll sind.
Insbesondere laufen Steuerberater bei der Einreichung der Meldungen jedoch Gefahr, in Konflikt mit ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht zu geraten.
Steuerberater von der Meldepflicht befreien
Obwohl die EU-Kommission bei jeder sich bietenden Gelegenheit verspricht Berichtspflichten erheblich reduzieren zu wollen, hatte sie bereits im Vorfeld des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Neufassung der Richtlinie verlautbart, dass eine Abschaffung der Meldepflichten nicht in ihrem Sinne sei.
Als echte Entlastung schlägt der DStV deshalb vor, die Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen vollständig auf die Steuerpflichtigen zu verlagern. Wie in anderen Steuerverfahren könnte der Berufsstand dann unterstützend für den Mandanten tätig werden. Eine solche Reform würde Doppelmeldungen beseitigen, Kosten senken, Rechtsklarheit schaffen und den schwelenden Interessenkonflikt zwischen Meldepflicht und Berufsgeheimnis aus der Welt schaffen.
Ohne diesen Konflikt bestünde sicherlich auch kein Bedarf für die Regelung der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsberufe im Richtlinienvorschlag.
Berufsgeheimnis stärken
Soweit die EU-Kommission Intermediäre, wie Steuerberater, allerdings im Anwendungsbereich der Meldepflicht belässt, muss eine gesetzliche Klarstellung erfolgen, dass Steuerberater genau wie Rechtsanwälte vom Berufsgeheimnis umfasst sind. Schließlich ist nicht gerechtfertigt, dass Rechtsberufe, die dieselbe Tätigkeit in Steuerangelegenheiten ausüben, gesetzlich unterschiedlich behandelt werden.
Neue Berichtspflichten verhindern
Gleichzeitig warnt der DStV vor der Einführung neuer Berichtspflichten. Eine weitere Meldepflicht über den Missbrauch von Briefkastenfirmen etwa, würden die Bemühungen zum Bürokratieabbau schlicht „ad absurdum führen“.
Weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit: Der DStV fordert einen echten Neustart bei den Meldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Der Vorschlag der EU-Kommission wurde für das 2. Quartal 2026 angekündigt.
Die DStV-Stellungnahme sind auf der Homepage zu finden.