Steuerrecht vereinfachen, Digitalisierung stärken: DStV-Präsident trifft MdB Georg Günther
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MdB Georg Günther (CDU/CSU), StB Torsten Lüth (DStV-Präsident)
Bürokratieabbau, Digitalisierung und der Schutz der Unabhängigkeit der Steuerberatung – Gesprächsthemen, die die Finanzverwaltung und den Berufsstand gleichermaßen bewegen. Im Fokus von MdB Günther und StB Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV): konkrete Schritte hin zu einem praxistauglicheren Steuerrecht.
Günther ist mit der Bundestagswahl 2025 für die CDU-Bundestagsfraktion neu im Finanzausschuss angekommen und stammt wie Lüth aus Mecklenburg-Vorpommern. Als Betriebsprüfer des Finanzamts Stralsund ist Günther mit den steuerlichen und digitalen Herausforderungen bestens vertraut. Daher bestand von Beginn an eine sehr gute Gesprächsbasis zwischen beiden Seiten.
Steuervereinfachung voranbringen
Lüth und Günther waren sich einig: Unser Steuerrecht braucht mehr Praxistauglichkeit und weniger Bürokratie – für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Berater und Verwaltung. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen besser genutzt und die Umsetzung des Once-Only-Prinzips vorangetrieben werden - hier ziehen Lüth und Günther ebenfalls an einem Strang. Als mögliche erste Lösungsansätze zur Vereinfachung des Steuerrechts wurden insbesondere diskutiert:
• die Arbeitstagepauschale
• die Rentenabzugsteuer
• das hessische Pilotprojekt zur Amtsveranlagung
Eindrücklich stellte Lüth in diesem Kontext die Ergebnisse der unabhängigen BMF-Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ dar, an der er als Sachverständiger in der letzten Legislaturperiode mitwirkte. Die guten Ansatzpunkte der BMF-Expertenkommission sollten möglichst zeitnah umgesetzt werden, betonte Lüth.
Stärkung des Fremdbesitzverbots
Ein weiterer zentraler Punkt war der Schutz der Unabhängigkeit von Steuerkanzleien gegenüber Private Equity-Investitionen. Lüth betonte die Bedeutung des Fremdbesitzverbots für den Berufsstand. Er schilderte MdB Günther die möglichen negativen Folgen von Investitionen der Finanzindustrie in der Steuerberatung, insbesondere für kleine und mittlere Kanzleien. Günther zeigte großes Verständnis für die Nöte der KMU. Die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (BR-Drs. 40/1/26), die vom DStV begrüßt wird, hob Lüth hierbei positiv hervor.
Der Austausch zeigte erneut, dass der Dialog zwischen Politik und Berufsstand wichtig ist – für ein modernes, verständliches und zukunftssicheres Steuerrecht. Lüth dankte Günther herzlich für das offene und wertschätzende Gespräch und freut sich auf die Fortsetzung des Dialogs. Begleitet wurde DStV-Präsident Lüth von DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein, DStV-Referatsleiterin Steuerrecht StBin Dr. Franziska Hoffmann und DStV-Referatsleiter Recht und Berufsrecht RA Christian Michel.