Die steuerliche Forschungszulage im Überblick: Die BSFZ informiert


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Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zentrale Anlaufstelle für die Prüfung der Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) stellt die Informationen der BSFZ zur Orientierung für die steuerberatende Praxis gebündelt zur Verfügung.

Die steuerliche Forschungszulage ist ein bundesweites Förderinstrument, das Unternehmen in Deutschland steuerliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) bietet. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen mit der steuerlichen Forschungszulage ihr wirtschaftliches Wachstum stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen können. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde die steuerliche Forschungszulage nochmals attraktiver ausgestaltet, wie Sie der Übersicht der BSFZ entnehmen können.

Die Bescheinigungsstelle gibt einen umfassenden Überblick über dieses Förderinstrument. Im Flyer der BSFZ sind die wichtigsten Informationen klar und übersichtlich aufbereitet dargestellt. Im Folgenden erhalten Sie Eckpunkte aus dem Informationsmaterial:

Vorteile der steuerlichen Forschungszulage
• Branchenübergreifend, themenoffen und variabel in der Vorhabenlaufzeit
• Förderung von Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung
• Digitale Antragstellung ist jederzeit für laufende, geplante oder bereits abgeschlossene Vorhaben möglich

Besonderheit
• Bei positiver Bescheinigung besteht ein Rechtsanspruch auf die steuerliche Forschungszulage
• Planbar, ohne Wettbewerb mit anderen Antragstellern und unabhängig von begrenzten Fördermitteln

Anspruchsberechtigte
• Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland mit FuE-Vorhaben

Förderfähige Kosten
• Arbeitslöhne (inkl. pauschaler Stundensätze für Eigenleistungen)
• Auftragsforschung (60 % bzw. 70 % sind ansetzbar)
• Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter (ab 28.3.2024 und unter bestimmten Bedingungen)
• Gemein- und Betriebskosten (für Vorhaben, die nach 31.12.2025 beginnen, pauschal 20 %)

Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr
• 4 Mio. € (für Aufwendungen bis 27.3.2024)
• 10 Mio. € (für Aufwendungen ab 28.3.2024 bis 31.12.2025)
• 12 Mio. € (für Aufwendungen ab 1.1.2026)

Wie hoch ist die Forschungszulage?
• Grundsätzlich 25 % der Bemessungsgrundlage
• 35 % für KMU (für Aufwendungen ab 28.3.2024)

Antragsverfahren
1. Antrag auf Bescheinigung der Förderfähigkeit bei der BSFZ
2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
• Antrag auf Bescheinigung im Voraus für bis zu drei volle Wirtschaftsjahre möglich
• Rückwirkende Beantragung ist ebenfalls möglich (Antragstellung innerhalb der Festsetzungsfrist von vier Jahren)

Wichtige Kriterien für FuE-Projekte
• Neuartigkeit (Gewinnung neuer Erkenntnisse)
• Risiko (technisch-wissenschaftliche Risiken/ Unwägbarkeiten)
• Planmäßigkeit (systematisches und planmäßiges Vorgehen)

Auf der Homepage der BSFZ finden Sie ein umfassendes Informations- und Hilfsangebot sowie den direkten Link zum Antragsportal.

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