DStV-Steuerrechtsausschuss lenkt Fokus auf Kasse, E-Rechnung und weitere Vorhaben
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DStV-Steuerrechtsausschuss am 20.04.2026 in Berlin
Am 20.04.2026 kam der DStV-Steuerrechtsausschuss zu seiner ersten Jahressitzung in Berlin zusammen. Trotz der aktuellen Dynamik rund um Energie-Sofortprogramm, Entlastungsprämie und eine mögliche „große“ Einkommensteuerreform behielt das Gremium auch die weiteren Vorhaben des Gesetzgebers fest im Blick.
Kasse: Praxistaugliche Lösungen statt neuer Meldepflichten
Ein Schwerpunkt der Beratungen lag auf den bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigten Maßnahmen rund um Kasse und Zahlungsverkehr. Vor dem Hintergrund des Anfang 2026 veröffentlichten BMF-Berichts zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen nahm der Ausschuss die Pläne für
• eine Registrierkassenpflicht ab 01.01.2027 bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro,
• eine Abschaffung der Belegausgabepflicht und
• eine Pflicht für eine digitale Zahlungsoption
in Augenschein. Insbesondere eine mögliche Ausweitung des Mitteilungsverfahrens nach § 146a Abs. 4 AO, etwa um die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), wurde kritisch bewertet. Aus Sicht des Ausschusses können und sollten an dieser Stelle stattdessen besser praxistaugliche Ansätze wie das Once-Only-Prinzip in die Umsetzung einfließen. Das bedeutet konkret: Die Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen – wie bspw. die W IdNr. –, sollen nicht zusätzlich durch den Steuerpflichtigen bzw. seinen steuerlichen Berater gemeldet werden müssen.
Auch mit Blick auf die geplante Registrierkassenpflicht war sich das Gremium einig: Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen müssen mitgedacht und die Umsatzgrenze praxisnah festgelegt werden.
E-Rechnung: Zwischen Roll-out und Praxisherausforderungen
Ein weiteres zentrales Thema bildete die Einführung der E-Rechnung. Der Ausschuss befasste sich mit dem aktuellen Umsetzungsstand bei den Mandanten und in den Kanzleien. Auch diskutierte er erste Praxiserfahrungen sowie Herausforderungen, die sich bei der Einführung ergeben. Dabei zeigte sich erneut, dass der erfolgreiche Roll-out nicht nur klare rechtliche Vorgaben, sondern auch praktikable technische Systeme und klare Prozesse erfordert. Um diese einzuführen und zu entwickeln, ist eine frühzeitige Beschäftigung der Unternehmen und deren steuerlichen Beraterinnen und Beratern mit dem Thema ratsam.
Weitere Reformvorhaben mit Relevanz für die Praxis
Zudem standen zahlreiche weitere aktuelle steuerpolitische Vorhaben zur Diskussion. Gesprächsstoff boten neben den Reformüberlegungen der umsatzsteuerlichen Organschaft und der Einführung digitaler Steuerbescheide auch die auf der Zielgeraden befindlichen Neuerungen im Grunderwerbsteuergesetz sowie das geplante Jahressteuergesetz 2026. Die Sitzung verdeutlichte einmal mehr die große Themenvielfalt der steuerberatenden Praxis.