DStV zum KoaVertrag: degressive Abschreibung

Der Koalitionsvertrag 2025 hat einen „Investitions-Booster“ im Gepäck: die degressive Abschreibung. Sie soll den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und Investitionen ankurbeln. Der DStV unterstützt das Ansinnen – sieht aber leider noch Schwachstellen an dem Plan.
On-Off bei der degressiven Abschreibung beenden
Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt: On-Off gibt es nicht nur in der Liebe; auch die degressive Abschreibung erlebt mittlerweile ein ständiges „Kommen und Gehen“. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes konnte sie zuletzt für im Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.12.2024 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Aktuell darf sie – nach jetzigen Rechtsstand – nicht zur Anwendung kommen. Dies möchte die neue Regierung jedoch wieder ändern und verspricht via Koalitionsvertrag „… einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027“.
Grundsätzlich ein äußerst begrüßenswertes Vorhaben, gäbe es nicht zwei Haken: Denn, was sich konkret hinter dem Begriff „Ausrüstungsinvestitionen“ verbirgt, ist derzeit noch nicht klar. Eines ist jedoch gewiss: Die erneute zeitliche Begrenzung der Maßnahme ermöglicht vor allem Unternehmen, die ohnehin bereits Investitionen geplant haben, satte Mitnahmeeffekte. Ein langfristige Investitionssicherheit hingegen wird nicht erreicht.
DStV-Präsident StB Torsten Lüth betont daher: „Unternehmen brauchen für ihre Investitionsentscheidungen langfristige Sicherheit und Planbarkeit. Dies gelingt nur mit einer dauerhaften Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Der „Befristet“¬-Stempel bei der degressiven Abschreibung muss endlich weg.“
Bürokratischen Abschreibungsaufwand reduzieren
Neben einer dauerhaften Wiedereinführung der degressiven Abschreibung fordert der DStV zudem, den derzeit bestehenden bürokratischen Abschreibungsaufwand für die Praxis deutlich zu reduzieren. Die Empfehlungen der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ sind nach Auffassung des DStV hierfür richtungsweisend. Dies hatte der DStV den politischen Akteuren bereits in seinen DStV-Positionen zur Bundestagswahl 2025 mit auf den Weg gegeben. Um den bürokratischen Abschreibungsaufwand spürbar zu verringern, sollten daher folgende Maßnahmen zeitnah weiterverfolgt und umgesetzt werden:
• Die Wertgrenze für GWG-Sofortabschreibungen inflationsbereinigt auf 2.500 € anheben.
• Die Bildung eines Sammelpostens (sog. Poolabschreibung) erst nachgelagert zur o.g. GWG-Sofortabschreibung einrichten, sowie die Abschreibungsdauer für Sammelposten von fünf auf drei Jahre verkürzen.
• Die Einführung einer Gruppierung von Wirtschaftsgütern oberhalb eines Sammelposten-Schwellenwerts von 10.000 € nach Nutzungsdauern unter Wegfall der bisherigen AfA-Tabellen.
• Die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses bei GWG streichen.
• Gesetzliche Klarstellung schaffen, dass die steuerlichen Regelungen zu GWG und Sammelposten in die Handelsbilanz übernommen werden dürfen.