DStV-Input zur Zukunft der Mehrwertsteuer in Europa

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Die EU-Kommission arbeitet an der Weiterentwicklung des europäischen Mehrwertsteuersystems. Durch eine Befragung von Umsatzsteuerexperten untersucht sie unterschiedliche Ansätze. Hieran hat sich auch der DStV beteiligt. Er sprach sich für ein allgemeines Reverse-Charge-Verfahren und eine Option bei der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen aus.

Die EU-Kommission führt derzeit eine Studie zur Weiterentwicklung des Mehrwertsteuersystems durch. Ziel ist es, Schwächen des aktuellen Systems zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge insbesondere in den Bereichen Vereinfachung, Digitalisierung und Ökologisierung zu erarbeiten. Bestandteil der Studie ist eine Online-Umfrage, die sich an Expertinnen und Experten im Mehrwertsteuerrecht richtete. Die Ergebnisse sollen in die Studie einfließen.

DStV unterstützt Reverse-Charge-Verfahren
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat die Gelegenheit genutzt, seine Position in die Umfrage einzubringen. Mit seinen am 16.05.2025 eingereichten Antworten sprach sich der DStV klar für die Einführung eines allgemeinen Reverse-Charge-Verfahrens aus. Ein solches Verfahren würde zur Vereinfachung der Umsatzsteuererhebung beitragen und das Betrugsrisiko deutlich reduzieren.

Wahlrecht bei Bildungsleistungen gefordert
Eine zusätzliche Anregung zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems sieht der DStV bei der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Er setzt sich dafür ein, dass Bildungsanbieter künftig ein Wahlrecht erhalten, ob sie ihre Leistungen umsatzsteuerfrei oder steuerpflichtig anbieten wollen. Dies würde insbesondere die bestehenden Unsicherheiten rund um § 4 Nr. 21 UStG reduzieren und für mehr Planungssicherheit sorgen. Hierzu braucht es dringend eine Aufnahme der Bildungsleistungen in Art. 137 der MwStSystRL.

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