DStV kämpft weiter gegen eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen

© Adobe Stock

Wiedersehen macht in der Regel Freude. Nicht so bei der Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen! Erneut positioniert sich der DStV gegen politische Bestrebungen, die rein nationale Mitteilungspflicht einzuführen.

Im Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) ist sie erneut aufgetaucht: die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen. Der DStV bringt in seiner Stellungnahme S 11/24 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sein Unverständnis zum Ausdruck, wie eine Maßnahme, die bereits im Zuge des Wachstumschancengesetzes breit kritisiert wurde, erneut in ein Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden konnte.

Zuvorderst erscheint es höchst widersprüchlich, dass die Bundesregierung am 5.7.2024 zwar erneut eine Wachstumsinitiative verbunden mit dem Versprechen des Bürokratieabbaus anstößt (vgl. Kernpunkte der Wachstumsinitiative, „II. Unternehmerische Dynamik stärken: Unnötige Bürokratie abbauen“, S. 7 ff.) - dieses Versprechen aber im selben Moment torpediert, indem es abermals mit einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen garniert wird. Nach Auffassung des DStV schwächt dies das Vertrauen in politisches Handeln merklich.

Die klare Forderung des DStV ist weiterhin: auf die Einführung des Instruments muss verzichtet werden! Diese Einschätzung teilt auch die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ in ihrem jüngst dem Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegten Bericht.

Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz sprach sich der DStV klar gegen eine Anzeigepflicht aus. In der DStV-Stellungnahme S 07/23, als Sachverständiger in der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags und in vielen persönlichen Gesprächen legte der DStV dar, dass Aufwand und Nutzen in einem deutlichen Missverhältnis stehen: Bürokratischer Mehraufwand, Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheiten durch unbestimmte Rechtsbegriffe wären für den steuerberatenden Berufsstand die Folge – bei nicht belegter Wirksamkeit des Instruments!

Der 101-seitige Referentenentwurf brachte noch mehr Themen auf den Tisch. Der DStV adressierte insbesondere die folgenden weiteren Forderungen:

• Solidaritätszuschlag: vollständige Abschaffung
• Anpassung von Grundfreibetrag und Eckwerten des Einkommensteuertarifs: Überprüfung der Werte nach Vorlage des 15. Existenzminimumberichts im Herbst 2024
• Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren: rein digitale Umsetzung des automatisierten Faktorverfahrens ohne Erfordernis von manuellen Anpassungen und Beibehaltung des Ehegattensplittings

Das könnte Sie auch interessieren

  • 12.11.2025
    DStV nimmt Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025

    Das Steueränderungsgesetz 2025 soll die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland verbessern und bürgerliches Engagement stärken. Der DStV unterstützt diese Zielsetzung. In seiner Stellungnahme gibt er diverse weitere Impulse und Hinweise zum Regierungsentwurf. In...

    Mehr lesen
  • 11.11.2025
    Konstruktiv und offen: DStV-Präsident im Gespräch mit hochrangigem BMF-Vertreter

    Von Aktivrente über Fremdbesitzverbot bis hin zur Registrierkassenpflicht: Beim herbstlichen Austausch erörterten DStV-Präsident StB Torsten Lüth und PStS beim BMF Michael Schrodi aktuelle politische Vorhaben. Am 11.11.2025 empfing der Parlamentarische Staatssekretär (PStS) beim...

    Mehr lesen
  • 24.10.2025
    DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen

    Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders positiv: Bund und Länder erkennen die Argumente des DStV an und lassen der Praxis bis Ende 2027...

    Mehr lesen