Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus verlängert!
Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie verlängert. Wie im Vorjahr können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene von Steuerstundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassungen der Steuervorauszahlungen profitieren. Ausreichend Liquidität ist... mehr zum Thema