BDI-DStV-Diskussionsveranstaltung zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen am 20.3.2017
Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen nimmt nach rund 10 Jahren wieder an Fahrt auf. Die OECD verfolgt Berichtspflichten im Zuge des BEPS-Projekts. Die EU-Kommission führte eine öffentliche Konsultation zur Planung weiterer Schritte durch. Und auch national rückt das Thema erneut in den politischen Fokus. Das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen (MPI) bestätigte dem Bundesministerium für Finanzen mit einem Gutachten: Eine sanktionsbewehrte Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle ist verfassungsrechtlich in Deutschland zulässig. Bis Ende März soll nun eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern der Finanzministerkonferenz berichten, wie eine Anzeigepflicht verbindlich geregelt werden kann. Nach einem Anlauf in 2014 forderte der Bundesrat in den letzten Monaten deren Einführung zur Bekämpfung von Steuerumgehungen gleich zweimal und zwar: Noch in dieser Legislaturperiode. Steuersparmodelle wie Cum-Ex beeinträchtigen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zweifellos. Für Berater bedeuten die aktuellen Bestrebungen jedoch eine enorme Unsicherheit. Und auch die Unternehmen werden davon betroffen sein: Im internationalen Vergleich können laut MPI in den meisten Anzeigepflichtsystemen sowohl Steuerpflichtige als auch Externe anzeigepflichtig sein. So sehen sich alle mit den Fragen aus 2007 konfrontiert. Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen wollen der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit Unterstützung von Referenten aus Politik, Wissenschaft und Praxis diskutieren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
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