14.09.2023, Kategorie Europa

Das neue KMU-Entlastungspaket der EU-Kommission: Die 19 Maßnahmen im Überblick

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Am 12.9.2023 hat die EU-Kommission ihr KMU-Entlastungspaket vorgestellt. Wir listen nachfolgend sämtliche 19 darin enthaltenen Einzelmaßnahmen auf, die, in unterschiedlicher Gewichtung, den Alltag von Berufsstand und Mandant vereinfachen sollen. Schwerpunkt für den DStV sind die Maßnahmen 1, 9 und 14. 

Übersicht

19 Einzelmaßnahmen des neuen KMU-Entlastungspakets der EU-Kommission

Maßnahme 1:

Die EU-Kommission schlägt eine Richtlinie zur Steuervereinfachung vor, mit der eine Besteuerung von KMU nach den im Land der Hauptniederlassung geltenden Vorschriften eingeführt wird.

Maßnahme 2:

Die EU-Kommission berücksichtigt spezifische KMU-freundliche Bestimmungen in neuen Legislativvorschlägen systematisch, soweit dies angemessen und gerechtfertigt sind und den Zielen der Unionspolitik entsprechen. 

Maßnahme 3: Die EU-Kommission ernennt einen besonderen KMU-Beauftragten der EU, der die Kommission in KMU-Fragen anleitet und berät und die Interessen von KMU nach außen vertritt. Der KMU-Beauftragte ist der Präsidentin direkt unterstellt, erstattet aber auch dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied Bericht über alle KMU bezogenen Tätigkeiten, die er in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der GD GROW, welche die Arbeit des Beauftragten unterstützen, durchführt.

Maßnahme 4: Die EU-Kommission stellt sicher, dass der KMU-Beauftragte der EU an Anhörungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle mit den Generaldirektionen zu Initiativen teilnimmt, die sich stark auf KMU auswirken.

Maßnahme 5: Die EU-Kommission fördert gemeinsam mit dem EU- Parlament und dem Rat der EU die Bewertung der Auswirkungen wesentlicher Änderungen an den Kommissionsvorschlägen auf KMU und Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens.

Maßnahme 6: Die EU-Kommission arbeitet mit Exekutivagenturen und dezentralen Agenturen zusammen, um bewährte Verfahren für die Unterstützung von KMU zu ermitteln und zu fördern, damit KMU die Dienste der Agenturen leichter in Anspruch nehmen können.

Maßnahme 7: Die EU-Kommission fördert in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Experimente und Innovation in Start-ups durch Reallabore.

Maßnahme 8: Die EU-Kommission führt bis Ende 2023 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das technische System für die einmalige Erfassung ein und weitet den Anwendungsbereich des einheitlichen digitalen Zugangstors unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der KMU auf neue Verfahren aus.

Maßnahme 9: Die EU-Kommission legt im Oktober 2023 als Teil eines systematischen und wiederkehrenden Zyklus zusammen mit dem Arbeitsprogramm den nächsten Satz Vorschläge zur Rationalisierung der Berichtspflichten einschließlich der oben erwähnten Maßnahmen vor, um das Ziel einer Verringerung der Berichtspflichten um 25 % zu erreichen.

Maßnahme 10: schlägt eine neue Verordnung über Zahlungsverzug vor, um die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr erheblich zu verschärfen. Die Kommission schlägt im Rahmen des KMU-Entlastungspakets eine Überarbeitung der Vorschriften zum Zahlungsverzug vor, wobei die bestehende Richtlinie über den Zahlungsverzug durch eine Verordnung mit verbindlichen Zahlungsfristen von höchstens 30 Tagen für alle Geschäftsvorgänge ersetzt werden soll. In dieser Richtlinie ist die Zahlung von Entschädigungsgebühren und Zinsen bei Zahlungsverzug automatisch vorgesehen. Zudem wird es für Unternehmen einfacher, ihre Rechte geltend zu machen, indem der Aufwand verringert und der Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf durch Mediationsverfahren erleichtert wird.

Maßnahme 11: Die EU-Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten bis Oktober 2023 dazu über die maßgebliche InvestEU-Governance-Struktur, der nationalen InvestEU-Komponente zusätzliche Mittel zuzuweisen und ARF-Beiträge zu InvestEU vereinfachen, indem sie zusätzliche Beratung zur Anwendung des Grundsatzes „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ bereitstellt.

Maßnahme 12: Die EU-Kommission arbeitet mit dem EIF daran, im Laufe des Jahres 2024 eine Pilotfazilität aufzubauen, damit Exportkreditagenturen KMU bei deren Handel mit der Ukraine unterstützen können.

Maßnahme 13: Die EU-Kommission fördert die Anwendung standardisierter Vorschriften und Bedingungen, die für KMU geeignet sind, für die Vergabe öffentlicher Aufträge, um die Beteiligung von KMU an der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern.

Maßnahme 14: Die EU-Kommission stellt einen einfachen und standardisierten Rahmen für KMU zur Berichterstattung über ESG-Aspekte sicher, bei dem das Risiko begrenzt wird, dass Offenlegungspflichten im Anwendungsbereich der CSRD für nicht börsennotierte KMU, die Teil der Wertschöpfungskette von Unternehmen sind, Folgen haben und gewährleisten, dass zügig freiwillige Standards für nicht börsennotierte KMU bereitgestellt werden.

Maßnahme 15: Die EU-Kommission ermutigt Finanzinstitute, die grüne Finanzierung von KMU in ihre Geschäftsmodelle aufzunehmen, indem sie

a. einen Standard für oder eine Definition von grünen Darlehen, insbesondere für KMU, erarbeitet, die auf den folgenden Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde beruht

b. eine KMU-freundlichen Anpassung der Quote grüner Vermögenswerte bewertet, die bei einer künftigen Aktualisierung des delegierten Taxonomie-Rechtsakts über die Offenlegungspflichten berücksichtigt werden soll.

Maßnahme 16: Die EU-Kommission legt einen Vorschlag zur Einrichtung eines EU-Talentpools und eine Initiative zur Verbesserung der Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen bis zum 4. Quartal 2023 vor, um dem Fachkräftemangel in der EU zu begegnen.

Maßnahme 17: Die EU-Kommission arbeitet im Rahmen von Sensibilisierungs-, Mentoring- und Coaching-Kampagnen mit Gruppen zusammen, deren ungenutztes unternehmerisches Potenzial nach wie vor hoch ist, wie beispielsweise Frauen, junge Menschen und Menschen mit Behinderungen.

Maßnahme 18: Die EU-Kommission berücksichtigt die Anforderungen von Unternehmen, die die Schwellenwerte der KMU-Definition überschreiten, sowie auch des breiten Spektrums der Mid Caps, und bis Ende des Jahres 2023

a. die Auswirkungen der hohen Inflation und der längerfristigen Produktivitätssteigerungen analysieren, sowie auch der Wechselwirkung mit etwaigen zusätzlichen Maßnahmen für Mid9 Caps, um – sofern gerechtfertigt – die finanziellen Schwellenwerte der derzeitigen KMU-Definition anzuheben

b. eine harmonisierte Definition für kleine Mid Caps erarbeiten

c. anschließend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einer überarbeiteten KMU-Definition in den einschlägigen Rechtsakten Rechnung zu tragen

d. einen auf der Definition für kleine Mid Caps beruhenden Datensatz erstellen und potenzielle Maßnahmen bewerten, um diese Unternehmen bei ihrem Wachstum zu fördern (einschließlich die mögliche Anwendung bestimmter Maßnahmen in angepasster Form zugunsten von KMU)

Maßnahme 19: Die EU-Kommission bewertet die Rahmenbedingungen für Unternehmensübertragungen in den Mitgliedstaaten zusammen mit dem Netz der KMU-Beauftragten bis zum 2. Quartal 2024.

 


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