EFAA nimmt Stellung zu Omnibus-Entlastungsvorschlägen

Die europäische Partnerorganisation des DStV, die EFAA, hat eine Stellungnahme zu den Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission vorgelegt. Im Fokus stehen die Auswirkungen auf kleine und mittlere Kanzleien sowie auf KMU.
Die europäische Wirtschaft leidet immer mehr unter überbordender Bürokratie und den damit verbundenen administrativen Belastungen für Unternehmen. Ein Sinnbild dafür ist die komplexe Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die EU-Kommission nun mit dem Omnibus 1-Paket entschlacken will.
Darauf aufbauend nimmt die European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) in ihrer Stellungnahme eine detaillierte Bewertung der Vorschläge unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf KMU und kleine und mittlere Kanzleien (engl. SMPS) vor. Sie begrüßt die vorgesehenen Erleichterungen, die KMU vor übermäßigen Berichtspflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung schützen sollen. Gleichzeitig betont sie, dass nachhaltiges Wirtschaften zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beiträgt, wenn KMU dabei qualifiziert unterstützt werden. Kleine und mittlere Kanzleien spielen dabei als vertrauenswürdige Berater eine zentrale Rolle.
Ein zentrales Thema der Stellungnahme sind die freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMU (VSME). Diese werden von der EFAA als wichtiges Instrument zur Begrenzung der Informationsanforderungen an KMU ausdrücklich begrüßt. Die EFAA weist jedoch darauf hin, dass die VSME in Übereinstimmung mit dem EFRAG-Entwurf vom Dezember 2024 verständlich bleiben müssen. Dabei verweist sie auf das Prinzip „Think Small First“ und einen Bottom-up-Ansatz, der die Bedürfnisse kleinerer KMU und kleiner und mittlerer Kanzleien von Beginn an berücksichtigt.
Auf der Grundlage der VSME fordert die EFAA für größere Mittelständler mit 250 bis 1000 Mitarbeitern einen eigenen Standard, der der abweichenden Unternehmensstruktur gerecht wird und der geplanten Ausweitung des freiwilligen Anwendungsbereichs im Rahmen des Omnibus-Pakets Rechnung trägt.
Kritisch merkt die EFAA zudem an, dass die geplanten Änderungen zu einer uneinheitlichen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten in den Mitgliedstaaten führen könnten. Außerdem kritisiert sie, dass die sogenannte „Stop the Clock“-Richtlinie“ nicht zum Vorwand genommen werden dürfe, die selbst gesteckten Nachhaltigkeitsziele zu verschieben oder aufzugeben. Unternehmen und auch kleine und mittlere Kanzleien bräuchten jetzt vor allem Rechts- und Planungssicherheit. Mit der Richtlinie werden den Unternehmen im Rahmen des Omnibuspakets längere Fristen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsrechtsakten eingeräumt.
Die vollständige Stellungnahme der EFAA mit einer ausführlichen Bewertung der veröffentlichten Omnibus-Vorschläge finden Sie im englischen Original und in deutscher Autoübersetzung auf unserer Homepage.