01.12.2023, Kategorie Allgemein Steuerrecht

DStV-Präsident Lüth fordert mehr Zeit für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

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Die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen sorgen nach wie vor für extreme Arbeitsbelastungen in den Steuerkanzleien. Mit Blick auf die nahende Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 wendet sich DStV-Präsident Lüth an Bundesjustizminister Buschmann und bittet nachdrücklich um zeitlichen Aufschub.

Auch im dritten Jahr nach der ersten Corona-Hochphase herrscht noch längst kein Alltag in den Steuerkanzleien. Die gewährten Corona-Hilfsprogramme sorgen nach wie vor für Belastungsspitzen im Berufsstand. So sind Kanzleien etwa derzeit mit der Erstellung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen unter Zeitdruck. Die Frist hierfür läuft grundsätzlich Ende Januar 2024 aus. Ferner sehen sich viele Steuerberaterinnen und Steuerberater mit Anfragen von Unternehmen und Selbstständigen konfrontiert, die zunächst ohne Unterstützung Corona-Soforthilfen beantragt hatten und die nun aufgrund intensiver Nachprüfungen steuerliche Unterstützung benötigen. Daneben gilt es, den originären Kanzleialltag zu schultern.

Dies ist gerade für kleinere und mittlere Kanzleien eine große Herausforderung. Daher hat sich DStV‑Präsident Torsten Lüth an Bundesjustizminister Marco Buschmann gewandt und zeitliche Entlastung gefordert. Während für die Steuererklärungen 2020 bis 2024 eine gute Fristverlängerungslösung gefunden wurde, mittels derer die Abgabefristen Schritt für Schritt zurückgeführt werden, gibt es ein entsprechendes Pendant für die Fristen zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bislang nicht.

Lüth fordert daher in seinem Schreiben vom 01.12.2023 zur Entlastung der Praxis, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende April 2024 zu verzichten.


Bereits (7) Kommentare

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    hat sich bzgl. dem Schreibem von Hr. T.Lüth an Bundesjustizminister Buschmann schon etwas ergeben?

    • Vielleicht hätte es auch geholfen früher bei Herrn Buschmann nachzufragen.

  • Gibt es wegen dem Antrag schon eine Rückmeldung vom Justizministerium?

  • Vielen Dank für Ihre Nachrichten.

    Leider haben wir noch keine Reaktion erhalten.

    Sofern wir hier Neuigkeiten haben, werden wir schnellstmöglich darüber auf unserer Homepage und Social Media berichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre DStV-Webredaktion

  • Zusätzlich:
    Durch die Grundsteuererklärungen waren viele Steuerkanzleien einer enormen Mehrbelastung ausgesetzt. Dadurch, dass viele Mandanten und viele von Außerhalb die Steuerbüros um Hilfe baten, kam es zu einem Stau bei der Bearbeitung der Jahresabschlüsse.

  • Es ist geradezu grotesk, welchem Zeitdruck die Steuerberater ausgesetzt werden. Bereits die Zwangsrekrutierung als Überbrückungshilfe-Handlanger war eine Frechheit. Hier konnte der Steuerberater zwischen Ablehnung = möglicher Mandatsverlust oder Zusage = totale Überarbeitung „wählen“. Von den haarsträubenden und sich ständig ändernden Regularien ganz zu schweigen.
    Nun so zu tun als hätte es den ganzen Unsinn: Soforthilfen, Überbrückungshilfen, Neustarthilfen, November und Dezemberhilfen mit verpflichtenden Schlussabrechnungen, dazu elektronisches Steuerberaterpostfach, Grundsteuer-Irrsinn, und permanentes Wischi-waschi von Fristen und Fristverlängerungen….alles unkoordiniert und mit ständiger verholener Strafandrohung versehen. Heute, am 17.12.2023 stellen sich Ministerien und Behörden „tot“ und beharren auf der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2022 per 31.12.2023……vielleicht wird jemand dort gnädigerweise die Frist noch verlängern, natürlich unkoordiniert nicht bis zum Finanzamtsabgabetermin, sondern irgendwann vorher…..damit es schön bunt bleibt.
    Mir ist schleierhaft, was die hoch bezahlten Staatsdiener im Kopf haben ??? Ach ja, die Finanverwaltung dreht ja nun auch die Abgabefristen wieder zurück….kein Problem, die Steuerberater und ihre Mitarbeiter langweilen sich jadas ganze Jahr über, da kommt so ein Wahnsinnsvorhaben gerade recht. Zum Glück gibt es ja nun genügend neue Fachkräfte !

  • @Max Herz, da haben Sie vollkommen recht. Wir sind in der letzten Weihnachtswoche und wissen immer noch nicht, ob wir noch alle entsprechenden Jahresabschlüsse fertig stellen und terminieren müssen (mal unabhängig davon, dass dies auch bei uns nicht machbar ist). Es ist sicher kein Zufall, dass hier bis zur letzten Minute gewartet wird, wie bei der Grundsteuer. Hilfreich für alle Beteiligten die nun seit Jahren unter erheblicher Arbeitsbelastung und Zeitdruck ohne wirkliche Ruhepausen stehen, ist das nicht.
    Ich wünsche mir, dass der Steuerberaterverband vielleicht mit Herrn Buschmann heute noch klärt, ob es eine verlängerte Frist geben wird oder nicht, damit auch wir mal wieder ruhige Feiertage haben oder eben auch nicht.
    Vielen Dank!