22.07.2016, Kategorie Archiv

DStV zu Gast beim Bundesfinanzhof

Am 13. Juli 2016 war das Präsidium des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) zu Gast beim Bundesfinanzhof (BFH) in München. Der Präsident des Gerichts, Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, begrüßte die Vertreter des DStV. Sie standen an diesem Tag unter der Leitung von DStV-Vizepräsident StB/WP Prof. Dr. Hans-M. Korth, weil DStV-Präsident StB/WP Harald Elster krankheitsbedingt verhindert war. Auf Seiten des BFH nahmen mehrere weitere Richterinnen und Richter des höchsten deutschen Finanzgerichts an der Begegnung teil, auf Seiten des DStV wirkten auch dessen Hauptgeschäftsführer und die Leiterin der Steuerabteilung an den Erörterungen mit. Im Mittelpunkt des ausführlichen und intensiven Fachgesprächs standen insbesondere Fragen des Verfahrens-, des Berufs- und des Europarechts. So ging es u.a. um Überlegungen der Justizministerkonferenz, die Rechtswegzuweisungen für berufsrechtliche Verfahren u.a. der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer neu zu ordnen, des Weiteren um die Auswirkungen des EuGH-Urteils über die Zulassung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland (vgl. Stbg. 2016, 88 f.), um den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Gerichten und Steuerberatern, um Themen im Zusammenhang mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, um steuerstrafverfahrensrechtliche Aspekte sowie um den in seiner Reichweite zunehmenden internationalen automatisierten Informationsaustausch über Kontendaten und Tax Rulings. Der Meinungs- und Informationsaustausch fand in einer sehr angenehmen und konstruktiven Atmosphäre statt und soll bei sich bietender Gelegenheit fortgeführt werden. Berlin, 22.7.2016


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