27.01.2022, Kategorie Steuerrecht

DStV zum KoaVertrag: Digitalisierung in der Verwaltung

Digitalisierung wird groß geschrieben im Koalitionsvertrag. Erfreulicherweise soll auch das Besteuerungsverfahren noch digitaler und Steuerbürokratie reduziert werden. Die konkrete Umsetzung ist jedoch vorerst noch offen. Hierbei gilt es, Tempo zu machen.

 

Die Koalitionspartner wollen die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent weiter vorantreiben werden. Digitalisierte Verfahren wie die vorausgefüllte Steuererklärung (Easy Tax) versprechen Erleichterungen für Steuerpflichtige bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Steuerliche Regelungen sollen grundsätzlich auch digital umsetzbar sein. Zudem soll die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung digital möglich sein. Weiterhin ist die Einrichtung einer zentralen Organisationseinheit auf Bundesebene vorgesehen. Ziel ist es, durch volldigitalisierte Verfahren die Steuerbürokratie spürbar zu verringern.

 

Bürokratieabbau durch Digitalisierung

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt es außerordentlich, dass die Digitalisierung der Verwaltung im Fokus der Koalitionspartner steht. Der DStV hat das Gesetzgebungsverfahren für das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ intensiv begleitet und hier stets hervorgehoben, wie wichtig Digitalisierung im Besteuerungsverfahren ist, um Bürokratie abzubauen und die Veranlagungsverfahren zu beschleunigen (u.a. DStV-Stellungnahme S 02/15, DStV-Stellungnahme S 13/15, DStV-Stellungnahme S 03/16). Die bestehenden Medienbrüche in der Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigem bzw. Steuerberater sieht der DStV seit jeher sehr kritisch.

 

Auch wenn die Darstellungen im Koalitionsvertrag sehr allgemein gehalten sind, ist die Stoßrichtung, die gesamte Interaktion zwischen diesen Beteiligten digital zu ermöglichen, daher sehr positiv zu bewerten. Bei Betriebsprüfungen etwa wäre eine datenschutzsichere Container-Lösung sehr wünschenswert (vgl. DStV zum KoaVertrag: Betriebsprüfung)

 

DIVA, NACHDIGAL, RaBe – Schlüsselwörter für den Berufsstand

DIVA (digitaler Verwaltungsakt), RaBe (Referenzierung auf Belege) und NACHDIGAL (Nachreichung und Miteinreichung von digitalen Belegen und Beiblättern über ELSTER) sind drei wichtige Schlüsselwörter für Steuerberaterinnen und Steuerberater und ihre Mandanten im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Steuervereinfachung. Im Koalitionsvertrag sucht man diese Begriffe jedoch leider vergeblich. Durch NACHDIGAL können Mitteilungen und Belege zur Steuererklärung auf schnellem Weg elektronisch an die Finanzverwaltung nachgereicht werden. Mittels DIVA können z.B. Steuerbescheide digital versendet werden und durch RaBe sollen mittelfristig Steuererklärungen mit Referenzen an das Finanzamt übermittelt werden können. Der DStV begrüßte den inzwischen bundesweiten Start von NACHDIGAL (vgl. DStV-Information v. 30.7.2020). Nach Einschätzung des DStV ist es außerordentlich wichtig, dass das Digitalisierungsprojekt RaBe

  • zeitnah
  • in allen Bundesländern
  • für alle Steuerarten

umgesetzt wird. So könnte der Bürokratieabbau wesentlich vorangebracht werden, die Bearbeitung der Steuererklärungen weiter vereinfacht und so die kleinen und mittleren Steuerkanzleien sowie ihre Mandanten spürbar entlastet werden.

 

Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland in puncto Digitalisierung deutlich hinterher. Daher fordert DStV-Präsident, StB Torsten Lüth: „Mit dem Fokus auf die Digitalisierung ist der erste Schritt in die richtige Richtung getan. Nun liegt es an den Koalitionspartnern, dass die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent und vor allem zügig mit den Bundesländern fortgesetzt und datenschutzsicher umgesetzt wird. Dies wäre für die Steuerpflichtigen und die kleinen und mittleren Kanzleien wichtig, um hinsichtlich der Steuerbürokratie entlastet zu werden.“


Bisher ein Kommentar

  • Die Digitalisierung des steuerlichen Feststellungsverfahrens ist uns ein großes Anliegen.
    Von Seiten der Finanzverwaltung sind wir verpflichtet, Feststellungserklärungen mit bis zu 3.000 Anlegern elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
    Die entsprechenden Feststellungsbescheide erhalten wir jedoch nicht in digitaler sondern in Papierform. Die Prüfung solcher Bescheide ist eigentlich nicht zumutbar und konterkariert jegliches Bestreben einer Digitalisierung.
    Den Mehraufwand einer solchen Prüfung trägt die steuerpflichtige Personengesellschaft.
    Warum gelingt es der Finanzverwaltung nicht – wie bei der Einkommensteuerveranlagung – die Bescheide in digitaler Form zurückzusenden, damit ein elektronischer Abgleich möglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dipl.-Kffr. StB Claudia Reichelt

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