Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) überprüft in der Regel alle 3 Jahre die Einordnung der Größenklassengrenzen in der Betriebsprüfungsordnung (BpO). So hatte die Praxis jüngst wieder die Gelegenheit, ihre Vorstellungen zur Festlegung der neuen Größenmerkmale, die ab dem 1.1.2019 gelten sollen, zu äußern. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) spricht sich in seiner Stellungnahme S
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