29.10.2009, Kategorie Stellungnahmen

Lohnsummenklausel gem. § 13a ErbStG in der Fassung des Erbschaftsteuerreformgesetzes – Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Berechnung der Anzahl der Arbeitnehmer sowie der Lohnsumme


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 9 = 13