12.10.2015, Kategorie Archiv

Multilaterale Betriebsprüfungen: Eine erste Bilanz

Am 21.9.2015 fand im Haus der Deutschen Wirtschaft ein Kolloquium des Instituts Finanzen und Steuern (ifst) zum Thema „Joint Audits – Rahmenbedingungen für multilaterale Betriebsprüfungen“ statt. Joint Audits beschreiben ein neues Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung, welches die bisher ausschließlich möglichen simultanen Betriebsprüfungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ersetzen soll. Die Finanzämter prüfen nicht mehr neben-, sondern miteinander. Den Mittelpunkt der Veranstaltungen bildeten Erfahrungsberichte aus den Pilotprojekten zur grenzüberschreitenden Prüfung der bayrischen Finanzverwaltung sowie der korrespondierenden Behörden in Italien und Österreich. Ergänzt wurden diese durch Darstellungen von Steuerberater- und Unternehmensseite. Die Referenten waren sich einig, dass Joint Audits ein sinnvolles Mittel für eine – sowohl für das Finanzamt, aber gerade auch für den Steuerpflichtigen – effektivere Betriebsprüfung und eine bessere Sachverhaltsaufklärung sind. Sie zeigten aber auch noch vorhandene Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten auf. Eine der zentralen Fragestellungen sei, wie sich die Sprachbarrieren der Prüfer untereinander und mit dem Mandanten lösen lassen. Aufgrund der vielen, teilweise in jedem Land einmaligen Fachbegriffe wäre die Ausbildung von speziellen Fachdolmetschern notwendig. Auf der fachlichen Seite führten nicht nur die unterschiedlichen Steuergesetze zu Verständigungs- und Auslegungsproblemen. Vor allem abweichendes Verfahrensrecht mache eine gemeinsame Prüfung anspruchsvoll. Beispielhaft seien Fristen für Steuererklärungen, Betriebsprüfungen und Verjährung sowie unterschiedliche Buchführungs- oder Dokumentationspflichten genannt. Besonders für Finanzbeamte sei jedoch auch die unterschiedliche Organisation der Behörden im anderen Staat eine Herausforderung: Gewohnte Arbeitsabläufe können nicht eins zu eins übertragen werden. Welche Entwicklungen das Prüfungsinstrument der Joint Audits künftig durchläuft und welche Schwachstellen gegebenenfalls behoben werden, bleibt abzuwarten. MR Dr. Thomas Eisgruber, Leiter des Referats für Unternehmenssteuern und das Internationale Steuerzentrum im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, sieht in den Joint Audits aber ein zukunftsträchtiges Werkzeug zur Sachverhaltsaufklärung bei grenzüberschreitenden Prüfungen und empfiehlt den anderen Bundesländern deren Einführung. Kritisch sieht er dabei die föderalen Zuständigkeiten in Deutschland: Jedes Bundesland ist für seine eigenen Betriebsprüfungen verantwortlich, eine Amtshilfe untereinander nicht vorgesehen. Bayern stoße jedoch bereits mit den Kompetenzzentren für drei Staaten an seine Grenzen. Dr. Eisgruber schlägt daher vor, ähnliche Kompetenzzentren in allen Bundesländern zu errichten, die sich jeweils auf einen Staat spezialisieren. Weiterhin müssten die Voraussetzungen zur Zusammenarbeit der Bundesländer geschaffen werden, damit diese Kompetenzzentren auch für andere Länder tätig werden könnten. Entsprechende Beratungen werden derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geführt. Für den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) nahmen StB René Bittner und Daniela Ebert LL.M. an der Veranstaltung teil. Stand: 12.10.2015


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