Das Jahressteuergesetz 2020 wird sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich einige Neuerungen mit Breitenwirkung bringen. Der DStV hat sich zum Referentenentwurf des Gesetzes positioniert. Er fordert Nachbesserungen. Gut gemeinte Änderungen zur Betrugsbekämpfung dürften beispielsweise über das Ziel hinausschießen. Der Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Zinspflichten bei rückwirkenden Rechnungsberichtigungen und Strafen für eine verspätet
Bisher keine Kommentare