Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) reformiert ab Mitte 2018 die Datenschutzvorschriften in Europa, enthält aber an wichtigen Stellen auch Spielräume für unterschiedliche nationale Regelungen. Der DStV fordert in seiner Stellungnahme E 08/16, dass die Möglichkeiten zum Erhalt der beruflichen Verschwiegenheit und der Geheimhaltungspflichten von Steuerberatern ausgenutzt werden. Beschränkung der Informationsrechte zur Sicherheit der Verschwiegenheit Im Rahmen
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