Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) reformiert ab Mitte 2018 die Datenschutzvorschriften in Europa, enthält aber an wichtigen Stellen auch Spielräume für unterschiedliche nationale Regelungen. Der DStV fordert in seiner Stellungnahme E 08/16, dass die Möglichkeiten zum Erhalt der beruflichen Verschwiegenheit und der Geheimhaltungspflichten von Steuerberatern ausgenutzt werden. Beschränkung der Informationsrechte zur Sicherheit der Verschwiegenheit Im Rahmen
Ab dem Stichtag 25.5.2018 sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz 2018 (BDSG) unmittelbar zu beachten. Mit den folgenden Umsetzungsmaßnahmen können sich Steuerberatungskanzleien schrittweise auf die neuen Anforderungen einstellen: 1. An erster Stelle steht die Einrichtung eines Datenschutz-Leitfadens, der für die Kanzleiangehörigen verbindlich ist. Damit wird die Rechenschaftspflicht zur Umsetzung der nachfolgend
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