DStV reicht Stellungnahme zur Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts ein

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Der DStV hat seine Stellungnahme zur Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts eingereicht. Er begrüßt darin die Bereitstellung von zusätzlichen Gesellschaftsdaten über das europäische Handelsregister BRIS, fordert aber zugleich bürokratiearme Verfahren für Unternehmen.

Für Steuerberater in Deutschland ist es wichtig, Zugriff auf eine Vielzahl von Informationen zu erhalten, um Unternehmensdaten schnell zu finden und Pflichten gegenüber Staat und Mandanten nachkommen zu können. Aus diesem Grund begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (COM 2023/177), der konkrete Maßnahmen vorschlägt, um Gesellschaftsinformationen in der gesamten EU verfügbar zu machen.

Bei der Nutzung und Bereitstellung von digitalen Unternehmensdaten muss allerdings auf bürokratiearme Verfahren, eine sichere Übertragung, den Schutz von personenbezogenen Daten sowie auf deren Echtheitsbestätigung geachtet werden. Der DStV befürwortet die Bereitstellung von zusätzlichen Gesellschaftsdaten über das europäische Handelsregister (BRIS) oder die nationalen Handelsregister der Mitgliedstaaten. Jedoch soll der bürokratische Mehraufwand verhältnismäßig sein und nur notwendige Daten von Unternehmen angefordert werden. Zudem tragen die Einführung einer EU-Gesellschaftsbescheinigung und einer EU-Vollmacht dazu bei, grenzüberschreitende Verfahren für Gesellschaften weiter zu erleichtern und, aufwendige Bestätigungen in Form von Übersetzungen oder Apostillen, zu verringern.

In diesem Vereinfachungsprozess soll allerdings der Grundsatz des „öffentlichen Glaubens“ gestärkt werden. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen sich darauf verlassen können, dass die Richtigkeit der abrufbaren Informationen in den nationalen und dem europäischen Handelsregister BRIS gewährleistet ist.

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