Nachhaltigkeits-Reporting: DStV im Gespräch mit der EU-Kommission

© DStV DStV-Vizepräsident StB/WP Gero Hagemeister mit Sven Gentner, Referatsleiter DG FISMA , EU-Kommission

DStV-Vizepräsident WP/StB Gero Hagemeister tauschte sich in Brüssel mit dem Referatsleiter der EU-Kommission für Audit und Nachhaltigkeits-Reporting aus. Im Fokus des Gesprächs: Der aktuelle Stand beim sog. Omnibus-Paket 1 und die Auswirkungen auf den Berufsstand.

Die Berichtspflichten von Unternehmen zur Nachhaltigkeit standen im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen DStV-Vizepräsident StB/WP Gero Hagemeister und Sven Gentner, dem Referatsleiter der Generaldirektion DG DFISMA der EU-Kommission, zuständig u.a. für Audit und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Erst vor einigen Tagen haben die abschließenden Verhandlungen zwischen dem Rat der EU, dem EU-Parlament und der EU-Kommission zum sog. Omnibus 1-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen, begonnen. Nach Einschätzung von Gentner könnte im Trilog im Schnelldurchlauf bereits am 8.12.2025 eine Einigung erzielt werden.
Eine gute Nachricht. Schließlich brauchen Unternehmen, Prüfer und Berater vor allen Dingen Rechts- und Planungssicherheit.

Für Unternehmen würde die Einigung der EU-Gesetzgeber einen Neustart des vereinfachten Nachhaltigkeits-Reportings bedeuten. Dieses soll spätestens für das Geschäftsjahr 2027 europaweit verpflichtend werden. Dabei sollen die einzelnen Mitgliedstaaten die Option erhalten, die Nachhaltigkeitspflichten bereits für 2026 in Kraft treten zu lassen. Inwieweit die Bundesregierung von einer solchen Vorverlegung des Startschusses Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.

Arbeitsgrundlage für Unternehmen, Prüfer und Berater sind die bisher erarbeiteten und teils noch zu vereinfachenden Standards. Für kleine- und mittlere Unternehmen gelten die freiwilligen KMU-Standards (VSME), die die EU-Kommission im Sommer als unverbindliche Empfehlung veröffentlichte. Diese sollen nun als verbindlicher Rechtsakt eine Aufwertung erfahren. Damit würde die Beschränkung der Datenlieferung von KMU an verpflichtete Großunternehmen weiter gestärkt und zusätzliche Bürokratie vermieden.
Eigene Standards für sog. Small Mid-Caps, der neuen EU-Unternehmenskategorie, wie im Frühjahr noch geplant, wird es dagegen nicht geben.

Während des Gesprächs wurden zudem Ansätze zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung besprochen. Etwa durch die Bewertung von Naturkapital, bei der natürlichen Ressourcen wie Pflanzen, Tiere, Wasser, Luft und Boden sowie die damit verbundenen Ökosystem-Leistungen einem Geldwert zugeordnet werden.

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