DStV fordert coronabedingte Schonfrist für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020

© Bildnachweis Adobe Stock

Die Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich bis Ende 2021 veröffentlicht werden. Der DStV setzt sich aufgrund der enormen coronabedingten Zusatzlasten in den Kanzleien des Berufsstands für eine Fristverlängerung von 3 Monaten ein.

 

Dass der Berufsstand in der Krise außerordentliches leistet, steht außer Frage. Dass er insbesondere durch die Unterstützung im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme alle Hände voll zu tun hat, ebenfalls. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) setzt sich daher konsequent für verfahrensrechtliche Erleichterungen ein (u.a. Pressemitteilung v. 19.4.2021). Der Einsatz trägt Früchte. So beschloss der Deutsche Bundestag im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes jüngst die Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 um drei Monate. Für beratene Steuerpflichtige heißt das: Sie haben bis Ende Mai 2022 Zeit.

 

Die gewünschte zeitliche Erleichterung kann bei Kapitalgesellschaften jedoch nur eintreten, wenn die Jahresabschlüsse ebenfalls später zur Veröffentlichung eingereicht werden dürfen. DStV-Präsident WP/StB Harald Elster hat sich daher an Bundesjustizministerin MdB RAin Christine Lambrecht (SPD) gewandt (Schreiben v. 25.5.2021). Er schilderte die Dringlichkeit und appellierte: Auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften sollte dringend bis Ende Mai 2022 verzichtet werden.“

Das könnte Sie auch interessieren

  • 22.12.2025
    Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 bis Mitte März 2026

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Viele kleine und mittlere Kanzleien stehen infolge der strukturellen Nachwirkungen der vergangenen Jahre weiter unter erheblichem...

    Mehr lesen
  • 14.11.2025
    Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024: DStV bittet erneut um Schonfrist

    Für viele ist die Corona-Pandemie längst Vergangenheit – in den Kanzleien sind ihre Nachwirkungen dagegen weiterhin deutlich spürbar. Der DStV fordert deshalb für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 erneut eine Fristverlängerung. Die Zusatzbelastungen für Steuerberaterinnen und...

    Mehr lesen
  • 20.11.2024
    DStV fordert sanktionsfreie „Schonfrist“ bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023

    Auch im vierten Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie reißen die Zusatzbelastungen in den Kanzleien nicht ab. Und abermals naht ein Fristende, nämlich zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023. Der DStV bittet daher erneut nachdrücklich um zeitlichen Aufschub. Steuerberaterinnen und...

    Mehr lesen