DStV zum KoaVertrag: Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer

© Thomas Ecke

Die Koalitionspartner von Union und SPD wollen Unternehmen bei der Einfuhrumsatzsteuer von Bürokratie entlasten. In ihrem Koalitionsvertrag kündigen sie an, gemeinsam mit den Ländern auf ein Verrechnungsmodell umzustellen. Der DStV begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich – und fordert: Jetzt muss es zügig gehen!

Die Reform der Einfuhrumsatzsteuer steht schon lange auf der politischen Agenda. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) setzt sich seit Jahren für das moderne Verrechnungsmodell ein. Bereits zum 01.12.2020 wurde mit dem sogenannten Fristenmodell ein erster Schritt in diese Richtung gemacht. Damit verlängerte der Gesetzgeber das Zahlungsziel für Unternehmen, die ein Aufschubkonto nutzen. Das war ein Fortschritt – aber nicht genug.

Was bringt das Verrechnungsmodell?
Beim Verrechnungsmodell fällt die Zahlung nicht mehr beim Zoll an. Stattdessen melden Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung an. In der gleichen Voranmeldung machen sie diese als Vorsteuer geltend. Das Verfahren ist dadurch schlanker und liquiditätsneutral. Deshalb muss die Umstellung aus Sicht des DStV jetzt erfolgen (vgl. gemeinsame Pressemitteilung vom 05.05.2025).

Weniger Bürokratie + mehr Effizienz
Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Abläufe werden einfacher und planbarer. Die Verwaltungskosten sinken. Unternehmen müssen kein Geld zwischenfinanzieren. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren davon. Auch ihre steuerlichen Berater werden entlastet.

Europäischer Standard – nur nicht in Deutschland
Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie erlaubt das Verrechnungsmodell ausdrücklich. Die meisten EU-Mitgliedstaaten nutzen es längst. Deutschland bildet bisher eine Ausnahme. Der DStV sieht darin einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen. Mit der nun angekündigten Umstellung könnte dieser endlich beseitigt werden.

StB Torsten Lüth, Präsident des DStV, fordert: „Das in den meisten EU-Staaten gängige Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer muss jetzt auch in Deutschland kommen. Wir brauchen eine schnelle Umsetzung, um die bestehenden Wettbewerbsnachteile zu beseitigen und Bürokratie spürbar abzubauen. Das würde den Wirtschaftsstandort Deutschland insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bei Einfuhren aus dem Drittland attraktiver machen.“

Das könnte Sie auch interessieren

  • 19.06.2025
    DStV zum KoaVertrag: Beschleunigung bei den Corona-Wirtschaftshilfen

    Der Koalitionsvertrag 2025 trifft konkrete Festlegungen zu den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Überprüfungen der ausgezahlten Hilfen sollen zeitnah abgeschlossen werden, um Verwaltung und Wirtschaft zu entlasten. Der DStV unterstützt diese klare Zielvorgabe der...

    Mehr lesen
  • 17.06.2025
    DStV zum KoaVertrag: Reform des Statusfeststellungsverfahrens

    Das Statusfeststellungsverfahren bei der Dt. Rentenversicherung soll Klarheit schaffen, ob im Einzelfall ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag die Reform des Verfahrens auf die Fahne geschrieben. Selbstständige...

    Mehr lesen
  • 12.06.2025
    DStV zum KoaVertrag: Einführung einer Registrierkassenpflicht

    Der Koalitionsvertrag sieht für bestimmte Unternehmen eine verpflichtende Nutzung von Registrierkassen vor. An anderer Stelle weisen die Koalitionäre auf eine Evaluierung der bestehenden Pflichten hin, um im Anschluss daran weitere Maßnahmen zu ergreifen. Der DStV unterstützt das Ziel,...

    Mehr lesen