Kommissionen skizzieren vielfältige Entlastungen für Wirtschaft,
Bürger und Verwaltung

© Bundesministerium der Finanzen/ Photothek BMF-Expertenkommissionen mit Bundesfinanzminister Christian Lindner

Die Expertenkommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „Vereinfachte Unternehmensteuer“ haben am 12.7.2024 ihre Berichte an Bundesfinanzminister Christian Lindner übergeben. Darin enthalten: eine Vielzahl an Vorschlägen für ein einfaches und bürgernahes Steuersystem.

Mutig Machen statt endlos Planen!
Weniger als ein Jahr nach ihrer Einsetzung haben die beiden unabhängigen Expertenkommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „Vereinfachte Unternehmensteuer“ ihre Reformüberlegungen vorgelegt. Und diese – jeweils 200 Seiten umfassenden Arbeitsergebnisse – könnten so einiges an Änderungen im gegenwärtigen Steuersystem auslösen. Voraussetzung: BMF und Bundesregierung nehmen die Umsetzung der anempfohlenen Maßnahmen ebenso couragiert in Angriff, wie die Experten deren Erarbeitung.

Der DStV begrüßt ausdrücklich die zahlreichen Vorschläge der beiden Expertenkommissionen für weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und einer mutigen Reform des Unternehmenssteuerrechts – hat er doch Einiges davon bereits seit Jahren auf seiner Forderungsagenda.

Hervorzuheben sind aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ bspw.:
• die schnelle und konsequente Schaffung der notwendigen Voraussetzung digitaler Identitäten für private Personen und Unternehmen und die Umsetzung des Once-Only-Prinzips,
• die Einführung einer Rentenabzugsteuer auf alle Renteneinkünfte oder auch
• die Durchführung einer, für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen wie Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre von Amts wegen, vollautomatisierten Veranlagung.

Der Abschlussbericht der Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ besticht bspw. durch Vorschläge, wie:
• einer im internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen Steuerbelastung unternehmerischer Gewinne in Richtung 25 %,
• einer Reform der Regelungen zur Verlustverrechnung mit einer Ausweitung des Verlustrücktrags nebst uneingeschränktem Verlustvortrag sowie
• dem Abbau überschießender, überflüssiger Steuerregeln auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung. In diesem Zusammenhang stellt „die Kommission … kritisch fest, dass das steuerpolitisch in einem Kernbereich nachvollziehbare Ziel der Missbrauchsbekämpfung inzwischen ubiquitär eingesetzt und vielfach als nicht verhandelbar in den Raum gestellt wird.“

Diese Einschätzung teilt der DStV; spiegelt sie sich doch aktuell im halsstarrigen Handeln des Gesetzgebers wider: Eine wiederholt angestoßene Wachstumsinitiative verbunden mit dem Versprechen des Bürokratieabbaus wird erneut mit den Plänen zur Umsetzung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen gekoppelt. Ein Widerspruch in sich.

DStV-Präsident StB Torsten Lüth, der in der Kommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ mitwirkt, fordert den Gesetzgeber auf, die Kommissionsvorschläge zügig zu prüfen und in die Umsetzung zu gehen – oder in Schillers Worten gesprochen: „Frisch also! Mutig an’s Werk!“

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