14.02.2019, Kategorie Archiv

Unternehmensteuerrecht im internationalen Wettbewerb: Quo vadis?

Die Entwicklung des deutschen Unternehmensteuerrechts vor dem Hintergrund des internationalen Steuerwettbewerbs – ein Thema, das deutsche Unternehmen stark bewegt. Gleichzeitig war es das Motto des Unternehmensteuerkongress 2019, zu dem der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC am 29.1.2019 in das „Haus der Wirtschaft“ einlud. In verschiedenen Panels diskutierten ausgewiesene Steuerexperten aus Rechtsprechung, Politik, Finanzverwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Beratung. Steuerliche Standortpolitik Ein zentraler Punkt bei der Diskussion der nationalen Standortpolitik war die Frage des Steuertarifs für Unternehmen. Der Tarif der europäischen Nachbarn oder den USA scheint derzeit nur eine Richtung zu kennen; nämlich die nach unten. Die Gesamtsteuerlast deutscher Unternehmen liegt mit ca. 30 % deutlich darüber. MdB WP/StB Fritz Güntzler, CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte hierzu ganz klar: Ziel müsse es sein, die Steuerbelastung bei 25 % zu deckeln. Denkbar sei hierfür die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Auch MinDirig Volker Freund, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, stand der Idee der Anrechnung der Gewerbesteuer aufgeschlossen gegenüber – entsprechend des Antrags des Freistaates Bayern im Bundesrat zur steuerlichen Entlastung der deutschen Wirtschaft aus Juli 2018 (BR.-Drs. 325/18). MdB Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte sich deutlich kritischer. Er warf insbesondere die Frage auf, warum Deutschland so gut dastehe, wenn das Besteuerungssystem vermeintlich schlecht sei. Ein weiteres zentrales Thema war die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung. Prof. Dr. Johanna Hey, Universität zu Köln, hatte in ihrem Einführungsreferat verdeutlicht, dass es eine große Bandbreite an Zielen gäbe, die mit einer Forschungsförderung verfolgt werden könne. Ein genereller Anreiz für zusätzliche Forschungsaktivitäten oder die Begünstigung mobiler Einkommen im internationalen Steuerwettbewerb seien hier nur zwei Beispiele. Hey betonte, die Politik müsse sich entscheiden, welches Ziel sie verfolge. Dass etwa Forschungsaktivitäten aus dem Ausland angeworben würden, wenn die Forschungsförderung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) begrenzt würde, bezweifele sie. RA Dr. Wolfgang Haas, General Counsel und President, Legal, Taxes, Insurance & Intellectual Property der BASF SE, lehnte eine Beschränkung auf KMU strikt ab. Forschung führe schließlich unabhängig vom Forschenden zu Mehrwert. Gerade die Unternehmen, die Forschung aufbauten, verglichen solche Anreize bei der internationalen Standortwahl. Strukturelle Verbesserungen RA/StB Dr. Andreas Körner, LL.M. (Tax) Leiter der Abteilung Internationales Steuerrecht, Finanzierung und Umwandlungssteuerrecht im Bereich Steuern und Zölle der Volkswagen AG, stellte zehn Vorschläge für eine strukturelle Verbesserung der Ertragsbesteuerung vor. Es gehe dabei nicht um eine Minderung der Steuerlast. Vielmehr sollen sie das Steuerrecht sowohl für Fiskus als auch für den Steuerpflichtigen praktikabler machen. Die Wirkung des Korrespondenzprinzips bei Ausschüttungen nach § 8b Abs. 1 Satz 2 – 4 KStG war hier nur ein Beispiel, das er als steuerlichen Stolperstein identifizierte. Besteuerung im internationalen Kontext und richtungsweisende Rechtsprechung MinDirig. Martin Kreienbaum, Leiter der Unterabteilung Internationales Steuerrecht und EU-Steuerharmonisierung im Bundesministerium der Finanzen (BMF), beleuchtete die Entwicklungen des internationalen Steuerrechts post BEPS und die Herausforderungen durch die Digitalisierung. Ein hiervon beflügeltes Thema sei etwa die Digitalsteuer. Neben dem deutsch-französischen Ansatz für eine effektive Mindestbesteuerung in diesem Zusammenhang stellte er auch die Vorschläge Großbritanniens und der USA vor, die für die Gewinnzuordnungsregeln auf eine Nutzerbeteiligung bzw. einen immateriellen Marketingwert abstellen. Ein Blick auf die nationale Rechtsprechung rundete die Veranstaltung ab. Behandelt wurde unter anderem die Entscheidung zu Frage der rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer Aufwärtsverschmelzung (BFH, Urteil v. 24.1.2018, I R 48/15). Das hochkarätig besetzte Panel, an der Prof. Dr. Dietmar Gosch, Partner of Counsel, WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH und ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, Andreas Benecke, BMF, und Vertreter der Wirtschaft teilnahmen, beleuchtete die Rechtsprechungsgrundsätze. An der gut besuchten Veranstaltung nahmen für den Deutschen Steuerberaterverband e.V. die Leiterin der Steuerabteilung RAin/StBin Sylvia Mein sowie die Referenten für Steuerrecht Denis Basta, M.A., und Daniela Ebert, LL.M., teil. Stand: 13.2.2019


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