18.06.2018, Kategorie Archiv

Verbandstag 2018 des Steuerberaterverbands Hessen

Am 5.6.2018 fanden der Verbandstag 2018 und die Mitgliederversammlung des Steuerberaterverbands Hessen e.V. in Sulzbach (Taunus) statt. Als Präsident des Steuerberaterverbands richtete StB Dipl.-Bw. Burkhard Köhler seine Ansprache an zahlreiche Gäste aus Politik, Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Kollegenschaft. Sich veränderndes Praxisumfeld Köhler brachte anschaulich auf den Punkt, welche Bürden auf den Schultern der kleinen und mittleren Kanzleien im aktuellen Umfeld lasten: Er strich heraus, dass nicht nur die Wirtschaft oder die Finanzverwaltung, sondern auch die Kollegenschaft unter dem Nachwuchsmangel erheblich leide. Die digitale Revolution könne an dieser Stelle zwar hilfreich sein. Um die Digitalisierung aber gewinnbringend für seine Bedarfe einzusetzen, müsse das einzelne Individuum auch bereit sein, sich neu aufzustellen. Als weitere Herausforderung für den Kanzleialltag nannte Köhler das sich durch neue Prüfinstrumente der Finanzverwaltung – wie die Kassen-Nachschau – ändernde Umfeld. Darüber hinaus würde zusätzlicher Verwaltungsaufwand wie durch die DSGVO oder die Reform des Geldwäschegesetzes im Kreise der Verbandsmitglieder teilweise als unsinnig empfunden. Köhler blickte bei seinen Worten zuversichtlich in die Zukunft und warb für die bestehende starke Verbandsgemeinschaft. Sie stelle sich diesen Herausforderungen und werde sie meistern. An die Vertreter der Finanzverwaltung gerichtet lobte er den über die Jahre gewachsenen, vertrauensvollen Austausch und die gute Zusammenarbeit, durch die auch Reibungspunkte konstruktiv gelöst würden. Antworten der Finanzverwaltung Als Repräsentant des Hessischen Ministeriums der Finanzen wandte sich Staatssekretär Dr. Martin Worms an die Teilnehmer. Worms dankte dem Steuerberaterverband Hessen für den stets vertrauensvollen Dialog und die nützlichen Hinweise aus der Beratungspraxis. In seinem Vortrag zeigte er auf, dass Finanzverwaltung und Beraterschaft die gleichen grundlegenden Herausforderungen zu schultern hätten: Die demografische Entwicklung und die Digitalisierung. Darüber hinaus hätte die Finanzverwaltung die zunehmende Globalisierung zu bewältigen. Mit dem jüngsten Personalaufbau in Hessen hätte sie einen weiteren Schritt unternommen, um sich zukunftssicher aufzustellen. Um der sich aus der Globalisierung ergebenden Komplexität der Sachverhalte begegnen zu können, seien zudem eine zunehmende fachliche Spezialisierung der Mitarbeiter und die Ausbildung von IT-Spezialisten notwendig. Worms ging darüber hinaus auf den Berufsstand drängende Themen ein. Die Bestrebungen auf EU-Ebene zur Deregulierung des nationalen Berufsrechts lehnte Worms nachdrücklich ab. Die deutsche Steuerberaterschaft stehe für Qualität und Rechtstreue und stelle daher einen verlässlichen Partner der Finanzverwaltung dar. Er betonte, dass Gesetzgeber und Verband hier weiter an einem gemeinsamen Strang ziehen müssen. Des Weiteren erkenne Hessen die Belange der Beraterschaft bei der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens an. Sein Haus setze sich für eine zügige Umsetzung der notwendigen IT-Maßnahmen ein, um das Verfahren bürgerfreundlicher, transparenter und bürokratieärmer zu gestalten. In puncto „Belegvorhaltepflicht“ zeigte Worms Verständnis für den Wunsch des Berufsstands nach einer „Containerlösung“ für digital übermittelte Belege. Es sollten zunächst die ersten Erfahrungen mit dem sich in der Finanzverwaltungspraxis einspielenden Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht und der voraussichtlich ab 2019 eröffneten Übermittlung von digitalen Belegen abgewartet werden. Dann könne ein Dialog darüber geführt werden, welche Maßnahmen langfristig allen Verfahrensbeteiligten hilft. Die Befürchtungen aus der Praxis rund um die Kassen-Nachschau aufgreifend bat er darum, bei den Fakten zu bleiben. Die Prüfer treffe die Ausweispflicht, so dass sie mit offenem Visier vorgehen würden. Schließlich trat Worms für die steuerpolitische Position des Bundeslandes Hessen zu der verfahrensrechtlichen Verzinsung von Steuernachzahlungen und Erstattungen in Höhe von 6 % pro anno ein. Die durch die BFH-Entscheidung neu entfachte Debatte müsse endlich genutzt werden, einen Zinssatz auf Rädern einzuführen. Bei dem anhaltenden Niedrigzinsniveau sei es nicht gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber mal wieder darauf warte, bis das BVerfG das Zepter in die Hand nimmt. DStV-Berichte aus Berlin Die Leiterin der Steuerabteilung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), RAin/StBin Sylvia Mein, ging während der Mitgliederversammlung des Hessischen Verbands in einem Bericht aus Berlin auf aktuelle steuer-, berufs- und europarechtliche Themen ein. Im Zentrum standen dabei die von der EU und dem nationalen Gesetzgeber geplanten Anzeigepflichten für Steuergestaltungen. Auch zu den Themen „Rund um die Kasse“ und „Qualifiziertes Freitextfeld ab dem Veranlagungszeitraum 2017“ erfuhren die Teilnehmer brandaktuelle Neuigkeiten. Mein stellte darüber hinaus die jüngst vom DStV veröffentlichten Arbeitshilfen für die Praxis vor – wie den Praxisleitfaden zu den GoBD von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV), welche vom BMWi unterstützt wird. Schließlich warf sie einen Blick in die nahe Zukunft und warb für den Deutschen Steuerberatertag 2018 in Bonn sowie die Modernisierung des Mitgliederportals StBdirekt. An dem gelungenen und gut besuchten Verbandstag nahmen StB/WP Michael Weidenfeller, Präsident des Steuerberaterverbands Rheinland-Pfalz e.V., und RA Dr. Dominik Scheuerer, Hauptgeschäftsführer des Steuerberater-Verbands e.V. Köln, teil. Stand: 12.6.2018


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