Omnibus Digital der EU-Kommission – DStV bezieht Stellung

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Der DStV hat sich zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket zur Digitalgesetzgebung positioniert. Er begrüßt die Einführung einer European Business Wallet, sieht jedoch bei den geplanten Änderungen im Datenschutz- und Datenrechtsrahmen Anpassungsbedarf.

Für die europäische Wirtschaft gewinnen digital- und datengetriebene Geschäftsmodelle im internationalen Wettbewerb zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig betrachten viele Unternehmen die bestehenden Digital- und Datengesetze als Innovationshemmnis und als Hindernis für die Entwicklung von Zukunftstechnologien. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission mit dem „Omnibus Digital“ einen Vorschlag für ein Vereinfachungspaket für den Digitalbereich vorgelegt, das eine strukturelle Optimierung des digitalen EU-Regelwerks zum Ziel hat.

Im Fokus stehen dabei Anpassungen und Vereinfachungen verschiedener Rechtsakte, darunter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die KI-Verordnung sowie das Datengesetz. Teil des Maßnahmenpakets ist außerdem die EU-Brieftasche für Unternehmen (European Business Wallet), die Identifizierung, Authentifizierung sowie die sichere Weitergabe elektronischer Nachweise und Dokumente ermöglichen soll.

In seiner Stellungnahme fordert der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) Nachschärfungen bei den geplanten Änderungen im Datenschutz- und Datenrechtsrahmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für das Training von KI-Systemen darf unter Berufung auf das berechtigte Interesse nach der DSGVO nicht per se als gerechtfertigt angesehen werden. Ansonsten droht eine unverhältnismäßige Einschränkung des Datenschutzrechts. Die Nutzung personenbezogener Daten für Trainingszwecke sollte vielmehr nur dann erfolgen, wenn alternative Maßnahmen, wie die Nutzung synthetischer Daten, ausgeschöpft sind. Der DStV merkt allerdings auch an, dass eine verbesserte Datenverfügbarkeit das Training von KI-Systemen und damit die Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken kann.

Nach der bestehenden Fassung der KI-Verordnung müssen Anbieter und Betreiber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Der DStV fordert in diesem Zusammenhang eine Begrenzung des Anwendungsbereichs und eine Klarstellung, dass Unternehmen und Kanzleien, die bestehende KI-Systeme lediglich nutzen, von dieser Verpflichtung ausgenommen werden. Kanzleien, die einfache Anwender von KI-Systemen sind, sollen nicht denselben Anforderungen an ihre Mitarbeiter unterliegen wie Anbieter von KI-Systemen. Unabhängig davon betont der DStV , dass es im Interesse der Kanzleien liegt, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI bestmöglich zu qualifizieren, um eine sachgerechte und verantwortungsvolle Nutzung im Interesse der Mandanten sicherzustellen. Durch die vom DStV vorgeschlagenen Änderungen würden die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten dazu angehalten, Betreiber und Anbieter von KI-Systemen bei der Förderung von entsprechenden Kompetenzen zu unterstützen.

Abschließend ist die Einführung einer EU-Brieftasche für Unternehmen aus Sicht des Berufsstands zu begrüßen. Besonders positiv ist, dass der Vorschlag die Nutzung der Brieftasche auch für Selbstständige und Einzelunternehmer ermöglicht. Dies ist von zentraler Bedeutung, da Steuerberater zunehmend als Digitalisierungsberater agieren und als digitale Schnittstelle zwischen Mandanten und Finanzverwaltung fungieren. Zudem ist die Abbildung von Vertretungs- und Bevollmächtigungsstrukturen in der EUBW vorgesehen. Dies entspricht einer vorherigen Forderung des DStV.

Die gesamte Stellungnahme des DStV zum „Omnibus-Digital“ mit einer ausführlichen Analyse der einzelnen Themenbereiche finden Sie auf unserer Website.

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