Europäische Digitalgesetzgebung im Fokus des DStV

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Auch in dieser Legislaturperiode nimmt die europäische Digitalgesetzgebung Fahrt auf. Der DStV hat sich an zwei Konsultationen auf EU-Ebene zur Förderung von KI in Wirtschaft und Verwaltung sowie zum Aufbau einer europäischen Cloud- und Edge-Infrastruktur beteiligt.

Die Europäische Union möchte ein globales Zentrum für die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) werden. Das Ziel besteht darin, sich technologisch unabhängiger von Drittstaaten wie den USA zu machen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Dazu soll KI flächendeckend und effizienzsteigernd in Schlüsselbranchen und der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. Eine europäische Cloud- und Edge-Infrastruktur soll die Grundlage hierfür schaffen. Im Rahmen zweier Konsultationen der EU-Kommission hat sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zur Initiative „KI-Strategie anwenden“ sowie zum geplanten „Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung“ eingebracht.

Stellungnahme „KI-Strategie anwenden“

Die für das dritte Quartal 2025 geplante Initiative „KI-Strategie anwenden“ (engl. „Apply AI Strategy“) hat das Ziel, die EU als Zentrum für vertrauenswürdige und menschenzentrierte KI zu etablieren. Der DStV begrüßt insbesondere die geplante Förderung industrienaher KI-Anwendungen in strategischen Sektoren sowie die Unterstützung des öffentlichen Sektors bei der Integration von KI, etwa in Justiz und Verwaltung, da hier erheblicher Nachholbedarf besteht. Gleichzeitig weist der DStV auf die Notwendigkeit hin, die Risiken sensibler KI-Anwendungen konsequent einzudämmen. KI-gestützte Risikoscoring- oder Profilingverfahren gegenüber Steuerpflichtigen lehnt er entschieden ab, da sie potenziell zu verzerrten Bewertungen und unbegründeten Verdachtsmomenten führen können und mit möglichen Vertrauensverlusten gegenüber der Finanzverwaltung einhergehen.

Der DStV sieht in der Integration von KI-Technologien in zentrale europäische Industriezweige darüber hinaus einen Schritt zur Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Hierzu müssen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger KI-Lösungen gezielt verbessert und die Datenschutzanforderungen verständlich gestaltet werden. Anbieter sollten daher verpflichtet werden, zentrale datenschutzrelevante Eigenschaften ihrer Systeme in einem standardisierten, leicht verständlichen Stufensystem, etwa mit Ja/Nein-Angaben, offenzulegen.

Ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung der Innovationskraft in Europa wäre der geplante Aufbau branchenspezifischer Datenräume, Testumgebungen und digitaler Innovationszentren. Solche Investitionen schaffen zugleich Anreize für private Folgeinvestitionen, insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen.

Stellungnahme „Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung“

Der DStV bewertet auch den geplanten Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung (engl. „Cloud and AI Development Act”) positiv. Er soll wichtige Impulse für ein innovationsfreundliches Umfeld schaffen und Europas digitale Souveränität in Schlüsseltechnologien stärken. Der Ausbau der Rechenzentrumskapazitäten und der Aufbau einer EU-eigenen Cloud- und Edge-Infrastruktur sollen die technische Basis für moderne, sichere KI-Anwendungen bilden, auch für die Freien Berufe. Sie sind auf eine leistungsfähige IT-Infrastruktur angewiesen, um auch zukünftig vertrauensvolle mandantenbezogene Dienstleistungen zu erbringen. Allerdings weist der DStV auch auf Herausforderungen hin, die im Zusammenhang mit einer schnellen Umstellung auf europäische Cloud- und Edge-Infrastrukturen verbunden sind, etwa hinsichtlich technischer Anforderungen und notwendiger Anpassungen bestehender IT-Strukturen.

Im Rahmen der Prüfung eines gemeinsamen EU-Marktplatzes für Cloud-Kapazitäten und -Dienste durch die EU-Kommission, mit dem die Sichtbarkeit europäischer Anbieter erhöht und der Wettbewerb gefördert werden sollen, fordert der DStV, unverhältnismäßige Markteingriffe zu vermeiden, durch die Anbieter durch zusätzliche Regulierungen belastet würden.

Die beiden Stellungnahmen des DStV zur „KI-Strategie anwenden“ und zum Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung finden Sie in ausführlicher Form auf unserer Homepage.

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