EU-Kommission will bessere Übertragbarkeit erworbener Berufsqualifikationen
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Im dritten Quartal 2026 will die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Übertragbarkeit von Kompetenzen vorlegen. Dabei sollen auch die Anerkennungsverfahren beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe erleichtert, modernisiert und ausgeweitet werden.
Im Grundsatz können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in jedem Mitgliedstaat ihren erlernten Beruf ausüben. Eine Ausnahme bilden die reglementierten Berufe, zu denen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber auch Steuerfachangestellte gehören. Bei einem Umzug in ein anderes Land müssen diese ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, um den Beruf in ihrem neuen Domizil ausüben zu dürfen. Das ist verständlich, da gerade das Steuerrecht in Europa fast ausnahmslos national geregelt ist und damit die erworbene Qualifikation aus einem anderen Mitgliedstaat nicht gleichwertig sein kann.
Die EU-Kommission will nun die Übertragbarkeit von erworbenen Berufsqualifikationen verbessern und strukturelle Hindernisse bei der Anerkennung und Vergleichbarkeit im Europäischen Binnenmarkt abbauen. Mehr Transparenz, eine stärkere Digitalisierung von Qualifikationsnachweisen sowie harmonisierte Anerkennungsverfahren sollen die Mobilität von Arbeitskräften erhöhen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU im globalen Wettbewerb um Talente stärken.
Modernisierung und Ausweitung der Anerkennungsverfahren
Die EU-Kommission will nun eine Erleichterung, Modernisierung und Ausweitung der Anerkennungsverfahren für reglementierte Berufe umsetzen. So sollen beispielsweise digitale Instrumente entwickelt werden, um die Anerkennungsverfahren zu modernisieren und zu vereinfachen.
Zunächst muss sich ein Berufsträger grundlegend über die Anerkennungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat informieren können. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat stichprobenartig überprüft, wie gut die Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen von Steuerberatern in anderen Mitgliedstaaten auffindbar sind. Außerdem wurde geprüft, ob die Kontaktstelle, die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung einfach und klar dargestellt werden. Ergebnis: Da gibt es Handlungsbedarf.
Darüber hinaus will die EU-Kommission die automatische Anerkennung nach der Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) durch delegierte Rechtsakte auf weitere reglementierte Berufe ausweiten. Bislang gilt dieses Verfahren insbesondere für Gesundheitsberufe und Architekten. Die beratenden und prüfenden Berufe dürften von der Erweiterung der automatischen Anerkennung allerdings nicht betroffen sein.
Bessere Vergleichbarkeit erworbener Qualifikationen
Teil I der Initiative sieht zudem einen möglichen Legislativvorschlag vor, der die Mobilität von Arbeitskräften durch mehr Transparenz bei Kompetenzen und Qualifikationen sowie durch den Einsatz digitaler Lösungen stärken soll. Hintergrund ist, dass Arbeitgeber in vielen Mitgliedstaaten Qualifikationen aus anderen EU-Ländern häufig nur schwer einschätzen können oder ihnen nicht ausreichend vertrauen. Abhilfe könnten Maßnahmen zur besseren Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit von Qualifikationsinformationen schaffen. Fachkräfte, Arbeitgeber und Behörden sollen künftig schneller nachvollziehen können, welche Kompetenzen hinter einem Abschluss stehen. Darüber hinaus sollen Nachweise über Qualifikationen und Kompetenzen künftig auch digital ausgetauscht werden können. Dies könnte beispielsweise über die europäische Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) erfolgen.
Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatenangehörigen
Ein weiterer Baustein der Initiative betrifft die Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen. Die EU-Kommission erwägt gemeinsame Vorschriften, um die Verfahren zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Diskutiert werden unter anderem klare Fristen, eine stärkere Nutzung elektronischer Verfahren und ein besserer Zugang zu Informationen über Qualifikationsanforderungen. Der DStV hat sich bereits in dieser Stellungnahme hierzu positioniert. Die Veröffentlichung des Initiativpakets zur Übertragbarkeit von Kompetenzen ist für das dritte Quartal dieses Jahres vorgesehen.