DStV-Steuerrechtsausschuss: Koalitionsvertrag und aktuelle Praxisthemen im Blick

Trotz Flaute an neuen Gesetzesvorhaben infolge der Regierungsbildung gab es viel zu besprechen. Die Tagesordnung zur Sitzung des DStV-Gremiums unter der Leitung von DStV-Vizepräsident StB/RB Manfred Klar war mit dem neuen Regierungsprogramm und Herausforderungen der Praxis gut gefüllt.
Vom Austausch zu ausgewählten Vorschlägen der Expertenkommissionen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) über die E-Rechnung bis zur Prozessanpassung zum Erhalt digitaler Steuerbescheide. Die Agenda der Sitzung des Steuerrechtsausschusses des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) Ende April 2025 umfasste zahlreiche spannende Themen. Ebenfalls mit dabei: Eine ausführliche Analyse des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD.
Der Koalitionsvertrag unter der Lupe
Auf über 140 Seiten enthält der Koalitionsvertrag auch eine Vielzahl an steuerpolitischen Maßnahmen. Die Relevantesten davon wurden in der Sitzung ausführlich besprochen. Für den Steuerrechtsausschuss wichtig: Wachstumsimpulse für die Wirtschaft, Abbau von Bürokratie und Vereinfachung des Steuerrechts. Unter diesen Leitplanken beleuchtete er Themen wie die Vereinfachung der Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern und die Einführung einer Arbeitstagepauschale für Arbeitnehmende. Ebenso wurden die Vor- und Nachteile weiterer geplanter Maßnahmen diskutiert, wie bspw. der Einführung einer Registrierkassenpflicht ab dem 01.01.2027.
Vorschläge der Expertenkommissionen
Auch die - noch in der letzten Legislaturperiode vorgelegten - Vorschläge der vom BMF eingesetzten Expertenkommissionen betrachtete das Gremium. Bei den Vorschlägen der Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ konzentrierte sich der Ausschuss auf die vorgeschlagene Neuregelung des Sonderbetriebsvermögens. Auch hierbei wurden Pro und Contra ausgetauscht, ebenso wie zu den in dem Abschlussbericht gemachten Vorschlägen zur Neuregelung der Betriebsprüfung. Aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ erörterten die Teilnehmer die Themen Verbesserung beim Sonderausgabenabzug sowie die darin enthaltenen Forderungen zur Digitalisierung.
Abruf digitaler Steuerbescheide
Ebenfalls schaute der DStV-Steuerrechtsausschuss auf die aktuelle Entwicklung bei den digitalen Steuerbescheiden. Ab dem 01.01.2026 sollen diese grundsätzlich durch elektronischen Datenabruf bereitgestellt werden. Jedoch nur, wenn die zugrunde liegende Steuererklärung elektronisch eingereicht wurde und der Steuerpflichtige der elektronischen Bereitstellung nicht widersprochen hat. Diese Regelung hielt mit dem BEG IV Einzug in das Gesetz.
Praxiserfahrungen zur E-Rechnung
Unter diesem Tagesordnungspunkt tauschten sich die Mitglieder des Gremiums über die ersten Erfahrungen seit der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich aus. Die positive Erkenntnis: Dank der – auch vom DStV geforderten – Übergangsfrist kann sich die Praxis ohne Überforderung auf die neuen Anforderungen einstellen. Intensiv tauschten sich die Mitglieder zu den Auswirkungen der E-Rechnungspflicht bei Kleinunternehmern aus. Ebenso wurden die Maßnahmen zur Vermeidung von Betrug durch gefälschte E-Rechnungen diskutiert.