DStV-Präsident Lüth kritisiert steuerpolitische Häppchen-Politik und fordert mehr Planungssicherheit

StB Torsten Lüth (DStV-Präsident) eröffnet 45. Deutschen Steuerberatertag in Dresden// Bildnachweis: DStV/Ecke/Schweitzer

Unter dem Motto „Neue Wege“ eröffnete der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB Torsten Lüth, am 10.10.2022 den 45. Deutschen Steuerberatertag in Dresden. Vor mehr als 1.300 Teilnehmenden aus Berufsstand, Politik, Richterschaft, Finanzverwaltung und Wissenschaft kritisierte er die steuerpolitische Häppchen-Politik und drang auf deutlich mehr politische Weitsicht und Planungssicherheit.

 

Insbesondere zu kurze Fristsetzungen durch Behörden erschwerten den Steuerberaterinnen und Steuerberatern in Zeiten coronabedingter Zusatzaufträge eine planvolle Bewältigung ihres Arbeitspensums. Aber auch politische Schnellschüsse wie die 300-€-Energiepreispauschale führten zu einem erheblichen Beratungsmehraufwand für kleine und mittlere Kanzleien sowie zu umfangreicher Mehrarbeit in den Lohnabteilungen. „Jede Gehaltsabrechnung muss hierfür einzeln zur Hand genommen werden“, so Lüth.

 

Zugleich muten geplante Neuregelungen zur Beschleunigung von Betriebsprüfungen erschreckend an. Ein saftiges Verzögerungsgeld, das schnell vier- bis fünfstellige Beträge erreichen kann, soll vermeintlich lotterhafte Unternehmen zur qualifizierten Mitwirkung drängen. „Statt auf Kooperation zu setzen, werden neue Drohkulissen aufgebaut. Das ist das Letzte, was die Praxis braucht“ konstatierte der DStV-Präsident und versprach, sich im aktuellen Gesetzgebungsverfahren weiterhin nachdrücklich dagegen zu wehren.

 

Doch auch an anderen Stellen holpert es gewaltig. Wer als Berater während der Pandemie massenweise Anträge auf Kurzarbeitergeld für seine Mandantenunternehmen stellen musste, kann sich derzeit auf einen Bumerang gefasst machen. Die Arbeitsverwaltung steigt verstärkt in die Abschlussprüfungen der Anträge ein. Das Dilemma: Selbst bei Abweichungen von nur wenigen Euro müssen diese in den Kanzleien meist händisch nachbearbeitet werden. Lüth forderte daher „Bagatellgrenzen für die pandemiebedingten Kurzarbeitergeld-Anträge“. Das würde in der Praxis einen deutlichen Entlastungseffekt bedeuten – auch für die Bundesagentur für Arbeit.

 

Heftigen Gegenwind erwartet der Berufsstand zudem aus Brüssel. Die EU-Kommission hat angekündigt, im kommenden Jahr einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung verabschieden zu wollen. „Den Schuh ziehen wir Berater uns nicht an!“, so Präsident Torsten Lüth. Eine solche Richtlinie, befürchtet er, könne allerdings neue Belastungen für den Berufsstand mit sich bringen.

 

Corona-Entlastungspakete – Energie-Entlastungspakete – und jetzt: der Doppel-Wumms. Lüth fand klare Worte: „Wir alle sind in unseren Kanzleien am Belastungslimit angelangt – wollen aber weiterhin unseren Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität leisten. Ich fordere daher hier und heute ein Steuerberater-Entlastungspaket!“

 

Bildnachweis: DStV/Ecke/Schweitzer


Bereits (2) Kommentare

  • Der Begriff „Bumerang“ beschreibt zutreffend die abgerechnete Kurzarbeit und die anschließenden Abschlussprüfungen. Bei der Art und Weise wie das alles abläuft stellt man sich manchmal die Frage, ob die jetzt wirklich den Unternehmen helfen wollten oder ob das eine Falle sein soll. Dass bei den Abschlussprüfungen Maß und Mitte verloren geht ist eher der Regelfall, statt die Ausnahme. Es werden Anforderungen gestellt, die sehr weit entfernt von den gesetzlichen Grundlagen sind. Der Ton in den Schreiben der Agentur für Arbeit ist auch eher unfreundlich. Zu bemängeln ist auch die telefonische Erreichbarkeit. Entweder wird man automatisch an die nächstgelegene lokale Agentur für Arbeit vermittelt, obwohl man bei einem ganz anderen Ort angerufen hat oder man landet in einer automatischen Ansage, die meistens eine Sackgasse ist und dann automatisch aufgelegt wird oder man hat endlich mal jemanden von der zuständigen Agentur für Arbeit dran, der einen nicht weiterhelfen kann. Zudem verlieren sich die Sachbearbeiter selber im Detail und vergessen dabei den Sinn und Zweck. Möglicherweise hat eine kurze Einarbeitung nach Schema F stattgefunden, ohne dass den Sachbearbeitern mal erklärt wurde, worum es eigentlich geht und was der Kern der Sache ist.
    Dieser ganze Ablauf raubt einen einfach so viel Zeit. Es ist ausufernde ineffiziente Bürokratie.
    Ich habe echt kein Problem damit anzupacken und Überstunden zu machen, aber durch diese Art und Weise wird man eher daran behindert und demotiviert.

    Wenn das „das beste Deutschland ist, dass es jemals gegeben hat“ wie Bundespräsident Steinmeier sagte und solche krebsgeschwürartige Bürokratie auch noch in Krisen Anwendung findet, dann gute Nacht Deutschland. Jeder Selbständige, der in den letzten Jahren Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten und Abgaben gezahlt hat, wird nun bei der Kurzarbeitergeld-Abschlussprüfung von links auf rechts gedreht. Hätte man diese strengen Maßstäbe auch mal für die Maskendeals und Corona-Teststationen angelegt, wo wirklich Betrug stattfindet, hätte das nicht passieren können.

    Die kleinen Beträge verteilt man mit Argusaugen, die Millionen und Milliarden eher blind.

    Nur ein Symptom von vielen des kränkelnden Deutschlands.

  • Hallo,

    den Verantwortlichen beim Finanzministerium und den oberern Länderbehörden fehlt der naturwissenschaftliche Backround. Der Ausdruck kW/kWp im BMF-Schreiben vom 2. Juni 2021, IV C 6 – S 2240/19/10006:006, 2021/0627224 (BStBl I S. 722) ist nicht nur physikalisch falsch, sondern auch rechtlich vom PTB nicht zugelassen. Es gibt keine Einheit kWp !

    kWp wird verwendet von Leuten, die nicht in der Lage sind einen Index mit Ihrem Textverarbeitungssystem darzustellen. Die wirklich richtige Formulierung lautet deshalb einfach: Unter Normbedingungen hat die Anlage eine maximale Leistung von x kW .

    Aber leider setzt sich diese Unwissenheit bei den Steuerberatern weiter fort.
    Denn ich habe keinen Protest bei diesen gesehen, zu den von den obersten Länderbehörden geschaffenen unsinnigen Formularen, die sich auf IV C 6 – S 2240/19/10006:006, 2021/0627224 berufen.

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