29.09.2017, Kategorie Archiv

DStV-Präsident im Gespräch mit den Vorstandsvorsitzenden des BVL

Am 27.9.2017 war der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zu Gast beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Die Vorstandsvorsitzenden des BVL, StB Hans Daumoser und StB Jörg Strötzel, begrüßten den DStV-Präsidenten StB/WP Harald Elster erstmals in der neuen BVL-Geschäftsstelle im Herzen von Berlin.
Im Mittelpunkt des intensiven Fachgesprächs standen insbesondere Fragen rund um die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Es ging unter anderem um die Praxiskonsequenzen der Pflicht zur Identifizierung des Steuerpflichtigen, die seit Beginn des Jahres für Berater bei der elektronischen Übermittlung von Daten gilt. Den Wandel von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht erörterten die Teilnehmer ebenfalls eingehend. Aus steuerstraf- sowie haftungsrechtlichen Gründen sei dieser Wechsel kritisch zu sehen. Die Vertreter der beiden Häuser waren sich in diesem Kontext einig, dass das von der Finanzverwaltung angestoßene digitale Projekt „Nachdigal“ unbedingt weiter vorangebracht werden müsse. Die Planungen ermöglichten die elektronische Übermittlung der Belege an die Finanzverwaltung zeitgleich mit den Daten für die Steuererklärung. Dies erfülle eine von beiden Verbänden seit Jahren vorgetragene Forderung zum Abbau von Medienbrüchen in den Kanzleien und Lohnsteuerhilfevereinen. Damit ginge die Finanzverwaltung einen großen Schritt in die richtige Richtung. Dennoch sei das Ziel des papierlosen Büros damit noch lange nicht erreicht. Die Vertreter der beiden Institutionen identifizierten die Anerkennung der digitalisierten Belege und eingescannten Vollmachten als eine weitere Baustelle in der Praxis. Nach wie vor gebe es hier Probleme mit der Finanzverwaltung. Die Aufbewahrung der Papierdokumente belaste die Berater und die Steuerpflichtigen erheblich. Aus Sicht des DStV und des BVL müsse bei der Finanzverwaltung endlich ein Umdenken stattfinden. Als weiteres Thema schnitten die Gesprächsteilnehmer das EU-Dienstleistungspaket an. Einhellig lehnten sie die in den Reformüberlegungen der Europäischen Kommission von dieser vertretenen Auffassung ab, dass die Anfertigung von Steuererklärungen eine einfache Tätigkeit sei, die zumindest teilweise auch weniger oder gar nicht qualifizierten Personen gestattet werden könne. Der Meinungs- und Informationsaustausch fand in einer sehr angenehmen sowie konstruktiven Atmosphäre statt und soll bei sich bietender Gelegenheit fortgeführt werden. Stand: 29.9.2017 Lesen Sie hierzu auch: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Was – Wie – Warum? EU-Dienstleistungspaket: Was – Wie – Warum?


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