22.09.2021, Kategorie Steuerrecht

DStV-Präsident Lüth im Austausch mit MDgin Rademacher

Bildnachweis: BMF Bildarchiv 2005. Foto: Ilja C. Hendel, mail@iljahendel.com *** Local Caption ***

DStV-Präsident StB Torsten Lüth war zu Gast im BMF bei MDgin Kerstin Rademacher. Sie knüpften damit an die gute Verbindung der Häuser an.

 

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) pflegen seit Jahren einen sehr guten Austausch. Diesen setzte DStV-Präsident StB Torsten Lüth am 20.9.2021 im Gespräch mit BMF-Unterabteilungsleiterin MDgin Kerstin Rademacher fort.

Rademacher und Lüth tauschten sich unter anderem zu ersten Erfahrungen im Zusammenhang mit dem sog. One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) aus. Lüth bedauerte, dass Retouren im grenzüberschreitenden Warenverkehr dazu führen können, dass trotz einer Teilnahme am OSS-Verfahren umsatzsteuerliche Registrierungen in anderen Mitgliedstaaten erforderlich seien. Er verwies dabei auch auf die DStV-Stellungnahme S 05/21.

Ferner sprachen Rademacher und Lüth über die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen. Lüth unterstrich, dass gewerbliche Fortbildungsanbieter bei einer etwaigen Steuerbefreiung ihre Preise für Fortbildungen korrigieren müssten – und zwar nach oben! Dies rühre aus dem Wegfall des mit einer Befreiung einhergehenden Wegfalls des Vorsteuerabzugs. Er warb daher eindringlich dafür, im Falle einer Reformierung des § 4 Nr. 21, 22 UStG die von der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vorgesehene Option zu nutzen, eine Steuerfreiheit an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen (Art.133 MwStSystRL).

Rademacher zeigte Verständnis für die Anliegen und Prüfungswünsche des Berufsstandes. Sie und Lüth wollen den fachlichen Austausch zwischen DStV und BMF gerne fortsetzen.

Lüth wurde bei dem Gespräch von Daniela Ebert, LL.M., Referatsleiterin für Steuerrecht, begleitet.


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