14.12.2015, Kategorie Archiv

Gewinner-Vorschläge des steuerpolitischen Ideenwettbewerbs

Im Sommer 2014 rief das Institut Finanzen und Steuern (ifst) zu einem steuerpolitischen Ideenwettbewerb auf. Unter Berücksichtigung der Frage „Lässt sich unser Steuerrecht mit schon kleineren Maßnahmen spürbar verbessern?“ waren die Teilnehmer auf der Suche nach geeigneten Antworten. Es sollten realisierbare Lösungen für drängende Probleme der Steuerpraxis und zur Erhaltung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts gefunden werden. Der Wettbewerb lief unter Schirmherrschaft des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, MdB Dr. Michael Meister. Am 3.12.2015 wurden die Gewinner dieses Wettbewerbs in den Räumen der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft im Rahmen einer Festveranstaltung gekürt. Den dritten Platz belegte ein Vorschlag zur Vereinfachung des Steuerrechts durch den Abbau und die Begrenzung der Bagatellsteuern. Von Alkopopsteuer bis Zwischenerzeugnissteuer – entsprechend des eingereichten Vorschlags gibt es viele Steuern, die im Zuge der Vereinfachung des Steuersystems entfallen könnten. Mit dem zweiten Platz prämiert wurde der Vorschlag, die umsatzsteuerliche Organschaft zu reformieren. Angedacht ist in diesem Zusammenhang ein Antragsverfahren zur Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft. Durch die Abschaffung des derzeit bestehenden Automatismus, bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen eine umsatzsteuerliche Organschaft zu begründen, würde deutlich mehr Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen. Der Gewinner-Vorschlag, eingereicht von RA Georg Geberth, greift das Thema des steuerlichen Ausweises von Pensionsverpflichtungen auf und schlägt eine Reformierung der Regelungen des § 6a EStG vor. Bedingt durch die derzeitige Niedrigzinsphase auf der einen und dem fixen steuerlichen Rechnungszins in Höhe von 6 % auf der anderen Seite entstehen massive Abweichungen zwischen dem handelsbilanziellen und dem steuerbilanziellen Wertansatz. In Folge ergeben sich derzeit in den Unternehmenssteuerbilanzen stille Lasten. Geberth schlägt daher vor, dass der steuerliche Rechnungszins an den handelsrechtlichen Zins angepasst werden solle. Die Anpassung soll hierbei eine Art „fiskalischen Sicherheitsabstand“ einhalten und darüber hinaus bestimmten Begrenzungen unterliegen. Zudem weist er in seiner Ausarbeitung auf den Missstand hin, dass sog. beitragsorientierte Pensionszusagen durch die Regelung des § 6a EStG steuerlich diskriminiert werden. Die zur Anwendung kommende Teilwertmethode sei bei dieser Form der Pensionszusage nicht geeignet, die resultierenden Verpflichtungen sachgerecht abzubilden. Der Gewinner-Vorschlag von Geberth wurde auf der Festveranstaltung in einer Podiumsdiskussion erörtert. Zwar standen die Podiumsgäste dem Vorschlag einer Reformierung des § 6a EStG grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Jedoch waren sich die Podiumsgäste über eine konkrete mögliche Ausgestaltung uneinig. So kam beispielsweise der Hinweis, ein konstanter Zinssatz habe auch Vorteile, was die Handhabbarkeit der Norm anbelange. Auch bedürfe es nicht zwingend eines Nachzeichnens der aktuellen Zinsentwicklung. Es wird sich zeigen, inwieweit die Gewinner-Vorschläge beziehungsweise die weiteren eingereichten Beiträge zum steuerpolitischen Ideenwettbewerb Eingang in weitere steuerpolitische Debatten finden. Für den Deutschen Steuerberaterverband e.V. nahm an der Festveranstaltung des ifst die Referentin für Steuerrecht Daniela Ebert LL.M. teil. Stand: 14.12.2015


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