31.12.2018, Kategorie Archiv

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Überprüfung der Regelungen zur Vergütung für Sachverständige

Sehr geehrter Herr May, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 29.10.2018, mit dem Sie auf das derzeit laufende Verfahren zur Überprüfung der Regelungen zur Vergütung für Sachverständige nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) hingewiesen haben. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nimmt auf diesem Weg gerne die Gelegenheit wahr, zu den Regelungen der im Paragrafenteil des JVEG verankerten Vorschriften für die Sachverständigenvergütung Stellung zu nehmen. Denn die Tätigkeit als Sachverständige ist für die durch den DStV vertretenen Angehörigen der steuerberatenden und prüfenden Berufe eine regelmäßig wiederkehrende Aufgabe im Rahmen ihrer Berufsausübung. Vor diesem Hintergrund möchten wir zunächst auf die DStV-Stellungnahme R 04/17 vom 31.3.2017 verweisen, mit der wir die Überprüfung der bestehenden Regelungen bereits grundsätzlich begrüßt haben. Darin haben wir vorgeschlagen, den Katalog der Sachgebiete gemäß Anlage 1 zu § 9 JVEG um weitere in der Praxis relevante Tätigkeiten wie die Honorarangelegenheiten und das Rechnungswesen zu ergänzen. Des Weiteren haben wir angeregt, die Honorargruppen unter Ziff. 6 des Katalogs unter Einbeziehung der beiden oben genannten Tätigkeiten praxisgerecht anzupassen. Wegen der weiteren Einzelheiten sei auf unsere Stellungnahme vom 31.3.2017 verwiesen. Wir begrüßen es sehr, dass unsere diesbezüglichen Anregungen zwischenzeitlich auch zu einer Berücksichtigung im Rahmen der von Ihnen angesprochenen empirischen Marktanalyse geführt haben. Hinsichtlich des nun von Ihnen angesprochenen Paragrafenteils (§§ 8 ff. JVEG) besteht aus Sicht des DStV hingegen derzeit kein weitergehender Anpassungsbedarf. Gerne stehen wir Ihnen für einen weitergehenden fachlichen Austausch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke (Hauptgeschäftsführer) gez. RA Dipl.-Verw. (FH) Christian Michel (Referent Berufsrecht) ________________________________ Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) – Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe – repräsentiert bundesweit rund 36.500 und damit über 60 % der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Berufsangehörigen, von denen eine Vielzahl zugleich Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind. Der DStV vertritt ihre Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in den ihm angehörenden 16 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen.

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