Bundesministerium für Arbeit und Soziales Herrn Staatssekretär Thorben Albrecht Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Sehr geehrter Herr Staatssekretär Albrecht, ergänzend zu unserem Schreiben vom 13.02.2015, in dem wir bereits auf die Themen – besondere Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG, – Zwölftelungsregelung bei Weihnachts- und Urlaubsgeld, – Auftraggeberhaftung i.S.e.
Wie bereits berichtet, steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte innerhalb einer Nachfrist noch bis zum 31.1.2024 zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.3.2024 beantragt werden. Mit Blick auf die genannten Fristen bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell um Beachtung einiger
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