02.11.2017, Kategorie Archiv Europa

Reformbemühungen zur Besteuerung der Digitalwirtschaft nehmen rasant Fahrt auf

Bereits der OECD Bericht von 2015 zur Problematik von Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) erkannte, dass die Digitalisierung und einige der daraus resultierenden Geschäftsmodelle eine Herausforderung für die internationale Besteuerung darstellen. Zuletzt hat das zunehmende Engagement der Europäischen Kommission (EU-KOM) und europäischer Regierungen, auch verstärkt durch das kürzlich verabschiedete Tallin-Abkommen (Treffen der EU-Finanzminister vom 15.09.2017), die Reformbemühungen zur Besteuerung der Digitalwirtschaft auf europäischer Ebene in den politischen Fokus gerückt. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begleitet seit Veröffentlichung des EU Aktionsplans zur Gestaltung eines effizienten Steuersystem für den Digitalen Binnenmarkt (COM(2017)547 final) die Initiativen auf europäischer Ebene, um durch einen möglichst frühen und hochwertigen Austausch mit den europäischen und nationalen Institutionen sicherzustellen, dass seine Mitglieder über relevante Entwicklungen informiert werden und um durch seine Expertise zu nachhaltigen Regelegungen beizutragen. Am 17.10.2017 fand ein erster, unmittelbarer Austausch mit der EU-Kommission im Rahmen einer durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) organisierten Veranstaltung in Berlin statt. Mögliche Maßnahmen für die Besteuerung der Digitalwirtschaft, auf nationaler, europäischer oder globaler Ebene wurden ausgiebig durch die Referenten Herrn Quest (EU-KOM), Herrn Sell (BMF), Herrn Wulfmeyer (Bundeskanzleramt) und Herrn Geberth (Siemens AG) diskutiert und kommentiert. Man war sich einig, dass für viele Begriffsbestimmungen (z.B. „digitale Präsenz“) sowie für kurzfristige Maßnahmen (z.B. eine „digitale Ausgleichssteuer“) noch erheblicher Klärungsbedarf besteht. Daher erschweren die bestehenden Unklarheiten auch die Bemühungen der europäischen Finanzminister, bis Dezember 2017 eine einheitliche Position zur Besteuerung der Digitalwirtschaft zu finden. Ebenfalls wurde angemahnt, dass ein effektiver internationaler Steuerrahmen nicht einem „überambitionierten Schnellschuss“ auf politischer Ebene zum Opfer fallen solle. Eine europäische Maßnahme zur Besteuerung der Digitalwirtschaft sei nur praktikabel, wenn sie sich an den Initiativen der OECD orientiere oder zumindest im Austausch mit der OECD gestaltet werde. Daher lehnte Herr Quest eine rein europäische „langfristige“ Lösung ab. Eine „kurzfristige“ EU-Maßnahme, wie eine digitale Ausgleichssteuer, könne aber als ein Katalysator für die Findung eines globalen Konsenses innerhalb der OECD genutzt werden. Zusätzlich hat sich der DStV, innerhalb der EU-Expertenkommission für gute Steuergesetzgebung (Platform for Tax Good Governance) am 18.10.2017 und durch die Teilnahme an einer öffentlichen Konsultation der OECD zur Besteuerung der Digitalen Wirtschaft, eingebracht. Mit den Eingaben E 08/17 (hier auf Englisch) und E 09/17 (hier auf auf Englisch) legt der DStV seine ersten Bewertungen und Bedenken zu Begriffsbestimmungen und zu den durch die EU Kommission vorgeschlagenen Besteuerungsmodellen dar. Ferner werden DStV-Vorstandsmitglied StB/WP Hans-Joachim Oettinger, ETAF Vorstandsmitglied StB/WP Prof. Dr. Hans-Michael Korth, DStV-Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke und DStV-Europareferent Dr. Jan Trommer an einer durch die European Tax Adviser Federation (ETAF) organisierten Konferenz, zur Gestaltung eines EU-Steuersystems, teilnehmen, bei der auch der für Steuern und Zollunion zuständige Wirtschafts- und Währungskommissar Pierre Moscovici anwesend sein wird. Die Konferenz findet am 05.12.2017 in Brüssel statt. Stand 02.11.2017


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