18.05.2016, Kategorie Archiv

Steuerberaterverband Sachsen nimmt die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erfolgreich in den Fokus

Am 26.4.2016 luden die Vorstände der Regionalgruppen Dresden sowie Ostsachsen des Steuerberaterverbands Sachsen e.V. (StBV Sachsen) zum jährlichen Klimagespräch „Kultur und Klima“ ein. Im Zentrum der Erörterungen stand dieses Jahr das Gesetzgebungsverfahren zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“. Vor rund 200 Steuerberatern sowie Vertretern der Finanzverwaltung legten das sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) sowie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ihre jeweilige Sicht auf das Vorhaben dar. MinDirig. Norbert Görlich hob als Leiter der Steuerabteilung im SMF in seinem Vortrag die Funktion des Vorhabens als Antwort auf die künftigen Herausforderungen der Steuerverwaltung hervor. Insbesondere der demografische Wandel und die zunehmende Komplexität der Veranlagungsfälle seien die zentralen Aufgaben der Zukunft. Diese würden nur bewältigt, wenn die personellen Ressourcen sinnvoll eingesetzt und das Massenverfahren durch den Ausbau der IT unterstützt werden. Die personelle Prüfung solle sich künftig auf „Risikofälle“ fokussieren. Die Ergänzung des Untersuchungsgrundsatzes um den Aspekt der Wirtschaftlichkeit sowie die gesetzliche Implementierung der Risikomanagementsysteme dienten diesen Zwecken. Sie seien daher die Kernpunkte der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Görlich betonte zudem, dass der Ausbau des E-Government der Forderung der Steuerpflichtigen sowie Beraterschaft nachkäme. Insoweit erläuterte er die geplanten Maßnahmen zum weiteren, schrittweisen Ausbau der elektronischen Kommunikation per ELSTER. Anschließend stellte StBin/RAin Sylvia Mein als Leiterin der DStV-Steuerabteilung den aktuellen Verfahrensstand des Gesetzgebungsverfahrens, das diesbezügliche DStV-Engagement sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Beratungspraxis vor. Sie zeigte in ihrem Vortrag anhand von geplanten Regelungen auf, dass es zum Erhalt einer gleichmäßigen Lasten- sowie Risikoverteilung noch einiger Änderungen zu Gunsten der Steuerpflichtigen sowie Steuerberater bedürfe. Insbesondere das Regelungspaket zur Abgabe von Steuererklärungen berge für die Praxis erhebliche Risiken. Zudem sei der Anstieg von bürokratischen Lasten zu erwarten. Beispielsweise resultiere ein Bürokratieaufbau aus unterschiedlichen Bekanntgabe-Fiktionen für elektronische Steuerbescheide einerseits sowie für elektronische Einspruchsentscheidungen oder Prüfungsanordnungen andererseits. Auch die geplante Ausgestaltung der Pflicht zur Vorlage der übermittelten Steuererklärungsdaten gegenüber dem Mandanten bedinge weiteren organisatorischen Mehraufwand in den Kanzleien. Neben der Freigabeerklärung vor der Datenübermittlung müsse nach dem geplanten Wortlaut zusätzlich eine Bestätigung über die Vorlage nach der Übermittlung vom Mandanten eingeholt werden. Im Anschluss an die Referate folgten durch die Fragen aus dem Plenum intensive Erörterungen auf dem Podium. Der Abend schloss mit einer angeregten Diskussion der Teilnehmer unter anderem zu Zeitdieben in den Kanzleien und in der Finanzverwaltung. Gerade bei diesem Austausch der insgesamt gelungenen Veranstaltung zeigte sich den Besuchern eindrucksvoll, inwieweit sich die Probleme im jeweiligen Alltag überschneiden. Wenige Tage später, am 11.5.2016 beschloss der Finanzausschuss des Bundestages eine Vielzahl von positiven Änderungen zum Regierungsentwurf (vgl. BT-Drs. 18/8434). Dabei griff er erfreulicherweise die vom DStV u.a. in seinem Vortrag kritisierten Aspekte sowie angeregten Lösungsvorschläge auf. So wurden beispielsweise das Regelungspaket zur Abgabe von Steuererklärungen entschärft, ein Gleichlauf bei den Bekanntgabe-Fiktionen für elektronische Verwaltungsakte hergestellt und die Pflicht zur Vorlage der übermittelten Steuererklärungsdaten gegenüber dem Mandanten praxistauglich ausgestaltet. Der Bundestag nahm die Änderungen des Finanzausschusses in der 2. / 3. Beratung am 12.5.2016 an. Der Bundesrat befindet voraussichtlich am 17.6.2016 über den geänderten Gesetzentwurf. Stand: 17.5.2016 Lesen Sie hierzu auch die umfassende DStV-Themenseite: „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Was – Wie – Warum?“


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