EU will Maßstäbe in der Plattformökonomie setzen

© Bildnachweis Adobe Stock

Ende 2021 hat die EU-Kommission Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern veröffentlicht. Damit sollen Scheinselbstständigkeit bekämpft und die Rechte von Soloselbstständigen gestärkt werden.  Der Vorschlag dürfte zu einem faireren Wettbewerb zwischen den traditionellen Kanzleien und TaxTech-Plattformen beitragen.

 

Wichtiger Bestandteil des Vorschlags der EU-Kommission ist eine Checkliste zur Einstufung der Beschäftigungsverhältnisse von Plattfombeschäftigten. Diese Checkliste soll zur Reduzierung von Scheinselbstständigkeiten beitragen. Sollten zumindest zwei Kriterien der Checkliste für Plattformbeschäftigte zutreffen, wären diese mit allen damit verbundenen Rechten als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer einzustufen. Ein Kriterium zur Einstufung des Beschäftigungsverhältnisses wäre zum Beispiel die beschränkte Möglichkeit eines Beschäftigten einen eigenen Kundenstamm aufzubauen.

 

Um den Missbrauch von Plattformarbeitern weiter zu erschweren, macht die EU-Kommission den Vorschlag, die Verpflichtung auszuweiten, Arbeitsverhältnisse auch für Selbständige anzumelden.

Für die beratenden und prüfenden Berufe haben die Vorschläge der Kommission zunächst zwei Auswirkungen. Erstens sollte der Berufstand seine Mandanten, insbesondere diejenigen, die eine Plattform betreiben, in Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in Kenntnis setzen. Zweitens schaffen die Vorschläge der EU-Kommission künftig die Grundlage für einen faireren Wettbewerb zwischen traditionellen Kanzleien und TexTech-Plattformen.

 

Die EU hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, weltweite Maßstäbe in der Plattformökonomie zu setzten. Bereits zu Beginn ihrer Amtszeit hat Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, die Verbesserung der Plattformarbeit in ihre politischen Leitlinien aufgenommen und auf die großen Auswirkungen des digitalen Wandels für den europäischen Arbeitsmarkt hingewiesen. In Zukunft dürfte der Bedarf nach Dienstleistungen über digitale Plattformen und damit auch die Anzahl der Plattformarbeiter weiter ansteigen. Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun im EU- Parlament und im Rat erörtert. Bei einer Einigung hätten die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, ihn umzusetzen.

 

Das könnte Sie auch interessieren

  • 09.09.2025
    Torsten Lüth im Dialog mit NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk

    Gerne folgte DStV-Präsident StB Torsten Lüth der Einladung von Dr. Marcus Optendrenk, Finanzminister in NRW, nach Düsseldorf, um sich über die gemeinsamen Herausforderungen auszutauschen. Im Mittelpunkt stand die Digitalisierung – als Schlüssel, um den Fachkräftemangel zu begegnen und...

    Mehr lesen
  • 26.08.2025
    Lüth im TAXPUNK-Sommerinterview über die Zukunft des Berufsstands

    KI, Fachkräfte, Finanzverwaltung – die Hosts Stefan Groß und Götz Kümmerle diskutierten in dem knapp 30-minütigen Gespräch mit DStV-Präsident StB Torsten Lüth über zentrale Themen. Tenor: Kanzleien haben in allen Bereichen die Zukunft selbst in der Hand. „Das Berufsbild muss sich neu...

    Mehr lesen
  • 13.06.2025
    Entrümplung des steuerlichen EU-Besitzstandes – aber wie genau?

    Auf der ETAF-Konferenz in Brüssel diskutierten europäische Steuerexperten die hochaktuelle Frage, wie sich das EU-Steuersystem bei gleichbleibender Effektivität vereinfachen lässt. Der DStV war durch seinen Vizepräsidenten StB/WP Christian Böke in der Paneldiskussion vertreten. Der Abbau...

    Mehr lesen